Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer Sitzung am 29. April 2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ beschlossen (Beschluss-Nr. BV 21/2026).
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Elbe-Elster auf dem Gebiet der Stadt Sonnewalde zwischen der Stadt Finsterwalde und dem Ortsteil Münchhausen, nördlich der Bundesstraße B 96. Der Geltungsbereich befindet sich auf Ackerflächen und Grünlandflächen, welche aktuell bewirtschaftet und intensiv genutzt werden, zudem verläuft durch den Geltungsbereich eine Hochspannungsleitung. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83, 84, 85, 87/1, 87/2, 89, 90, 91, 208 und 209 in der Flur 2 in der Gemarkung Münchhausen auf einer Fläche von ca. 29 ha, er ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
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Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.
Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung ist in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde während der Dienstzeiten Auskunft zu erhalten.
Sonnewalde, 20.05.2026
Übersichtskarte:
Geltungsbereich des Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ der Stadt Sonnewalde