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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ der Stadt Sonnewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer Sitzung am 29. April 2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ beschlossen (Beschluss-Nr. BV 21/2026).

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Elbe-Elster auf dem Gebiet der Stadt Sonnewalde zwischen der Stadt Finsterwalde und dem Ortsteil Münchhausen, nördlich der Bundesstraße B 96. Der Geltungsbereich befindet sich auf Ackerflächen und Grünlandflächen, welche aktuell bewirtschaftet und intensiv genutzt werden, zudem verläuft durch den Geltungsbereich eine Hochspannungsleitung. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83, 84, 85, 87/1, 87/2, 89, 90, 91, 208 und 209 in der Flur 2 in der Gemarkung Münchhausen auf einer Fläche von ca. 29 ha, er ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Die R.Power Deutschland GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlange mit Batteriespeicher an diesem Standort.

Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung,
  • planungsrechtliche Vorbereitung einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Batteriespeicher einschließlich der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen. Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes,
  • naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen u. a. durch die Anlage von Gehölzstrukturen und extensiven Grünflächen,
  • Ausnutzung der vorhandenen Erschließung und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit 2-stufiger Beteiligung aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung ist in der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde während der Dienstzeiten Auskunft zu erhalten.

Sonnewalde, 20.05.2026

 

 

 

Felix Freitag
Bürgermeister

Übersichtskarte:

Geltungsbereich des Bebauungsplans „PVA Sonnewalde-Münchhausen“ der Stadt Sonnewalde