Beschluss 27/2024
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt abschließend über die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. während der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ in der Fassung vom November 2023 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß der vorliegenden als Anlage beigefügten Zusammenstellung (Abwägungsprotokoll) (Abwägungsbeschluss). |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertreter der Öffentlichkeit sowie die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 3. | Auf der Grundlage des § 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I. Nr. 394), i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 3 und 28 der BbgKVerf in der Fassung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22, [Nr. 18]), beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde auf ihrer Sitzung am 29.05.2024 abschließend den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ in der Fassung vom Mai 2024 als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird gebilligt. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Anlagen
Abwägungsprotokoll einschließlich der als Tischvorlage vorliegenden Unterlagen
Bebauungsplan incl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2024
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 6, Dagegen: 2, Stimmenthaltung: 4
Beschluss 28/2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, den Bürgermeister der Stadt Sonnewalde zu beauftragen, den vorliegenden Erschließungs- und Brandschutzvertrag zwischen der Stadt Sonnewalde und der EnBW Solar GmbH gemäß den Hinweisen des Rechtsbeistandes (Rechtsanwaltskanzlei DOMBERT Rechtsanwälte) der Stadt Sonnewalde zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 11, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 1
Beschluss 29/2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die als Anlage beigefügte Handlungsempfehlung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 17.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 30/2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Entbehrlichkeit des Flurstückes 735, Flur 2, Gemarkung Sonnewalde.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 31/2024
In der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt geändert in: „Beratung und Beschluss zur Unterzeichnung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Finsterwalde, der Stadt Sonnewalde und des Amtes Kleine Elster (Stützpunktfeuerwehr Elbe-Elster Ost).“ Es erfolgte keine Beschlussfassung.
Beschluss 32/2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, die Vergabe der öffentlich auszuschreibenden Bauleistungen zur „Instandsetzung von Waldwegen auf einer Länge von 5.195 m in den Gemarkungen Brenitz und Kleinkrausnik (Los 1) und die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle in der Gemarkungen Brenitz (Los 2)“ an die Verwaltung zu delegieren. Die Bauleistungen sind an die nach den Submissionen ermittelten annehmbarsten und wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0