am Sonntag, den 22. September 2024
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß
§ 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und
§§ 38 und 39 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung findet am
Dienstag, den 23.07.2024 um 16:30 Uhr
im Versammlungsraum der Stadtverwaltung statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung.
Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung).
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).
Sonnewalde, 03.06.2024