Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 05. Mai 2025 kommunalaufsichtlich genehmigte Zehnte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg am 28. Mai 2025 im Amtsblatt für Brandenburg, 2025, Nr. 22, Seite 387, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)).
Die Zehnte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 29. Mai 2025 in Kraft getreten. Die Zehnte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut, der hier deklaratorisch wiedergegeben wird:
der Verbandssatzung des Zweckverbandes
Digitale Kommunen Brandenburg
Zehnte Satzung zur Änderung
Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern und für Kommunales
Gesch.Z.: 03-33-347-21/2020-002/016
vom 05. Mai 2025
I.
Genehmigung
Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Zehnten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg erfolgenden Beitritt
| • | der Gemeinden Grünheide (Mark) und Schönefeld sowie |
| • | der Städte Jüterbog und Rathenow |
| zum Zweckverband. | |