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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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DIKOM


Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 05. Mai 2025 kommunalaufsichtlich genehmigte Zehnte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg am 28. Mai 2025 im Amtsblatt für Brandenburg, 2025, Nr. 22, Seite 387, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)).

Die Zehnte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 29. Mai 2025 in Kraft getreten. Die Zehnte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut, der hier deklaratorisch wiedergegeben wird:

der Verbandssatzung des Zweckverbandes

Digitale Kommunen Brandenburg

Zehnte Satzung zur Änderung

Bekanntmachung

des Ministeriums des Innern und für Kommunales

Gesch.Z.: 03-33-347-21/2020-002/016

vom 05. Mai 2025

I.

Genehmigung

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Zehnten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg erfolgenden Beitritt

der Gemeinden Grünheide (Mark) und Schönefeld sowie

der Städte Jüterbog und Rathenow

zum Zweckverband.