Landesamt für Ländliche Entwicklung — Luckau, den 10.06.2024
Landwirtschaft und Flurneuordnung
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
Verfahrensnummer: 6003Q
Öffentliche Bekanntmachung
Ausschreibung der für die Abfindung der Teilnehmer und für die Ausführung von Maßnahmen nicht mehr benötigten Fläche (Vergabe des Masselandes)
Im Bodenordnungsverfahren Breiter Graben soll das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Masseland) im Wege der Ausschreibung vergeben werden. Die übrig gebliebene Fläche ist gemäß § 54 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der derzeit gültigen Fassung in einer dem Zweck der Bodenordnung entsprechenden Weise zu verwenden. Diese Zweckbindung bedeutet, dass die Zuteilung vorrangig an im Verfahrensgebiet wirtschaftende Teilnehmer des Bodenordnungsverfahrens Breiter Graben erfolgt und dass dabei landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich tätige Teilnehmer vorrangig zu berücksichtigen sind. Ein Teilnehmer hat außerhalb seines Abfindungsanspruches keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Masseland.
Masselandflurstück:
Gemeinde Doberlug-Kirchhain
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Fläche in m² | Lage | Nutzung |
| Werenzhain | 7 | 132 | 16.429 | Ledigen | Ackerland |
Bei Interesse für das Masselandflurstück unter Einhaltung der beigefügten Vergabekriterien ist ein Gebot im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
„Masselandgebot BOV Breiter Graben“ abzugeben bei:
Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat B 2
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
Endtermin der Ausschreibung: 16.08.2024
(als Eingang gilt das Datum des Poststempels)
Verspätet eingegangene Gebote werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen zum Flurstück, siehe Anlage 1, können ab Öffentlicher Bekanntmachung und Erscheinen des Amtsblattes beim
Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf)
Parkstraße 1
03205 Calau
mündlich (Tel.:0331/7042283), per E-Mail (Andreas.Conrad@vlf-brandenburg.de) oder schriftlich angefordert werden.
Über die Zuordnung des Masselandes wird nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft entschieden.
Die endgültige Vergabe des Masselandes wird durch einen Nachtrag zum Bodenordnungsplan festgesetzt und bekannt gegeben.
Im Auftrag