Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans „Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik“ der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik im Aufstellungsverfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Entsprechend BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2023 – BVerwG 4 CN 3.22, darf § 13b BauGB aufgrund des Vorranges des Unionsrecht nicht angewendet werden.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik“ wird deshalb im Regelverfahren nach § 8 BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Großkrausnik, Flur 2, Flurstück 246 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung Juni 2024, in der Zeit
vom 18.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Zimmer 20.1 (1. OG), Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde,
während der Sprechzeiten:
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an bauamt@stadt-sonnewalde.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan:
Sonnewalde, den 02.07.2024