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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Bodenordnungsverfahren Breiter Graben, VNr.: 6003Q 3. Nachtrag zum Bodenordnungsplan

Öffentliche Bekanntmachung

I. Ladung zum Offenlegungstermin

Der 3. Nachtrag zum Bodenordnungsplan Breiter Graben – Textlicher Teil, Verzeichnisse und betreffende Karten - wird zur Einsichtnahme für die davon betroffenen Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligten) ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt am Freitag, den 01. August 2025 im

Landesamt für Ländliche Entwicklung,

Landwirtschaft und Flurneuordnung

Karl-Marx-Straße 21

15926 Luckau

Zimmer 4 (Erdgeschoss)

in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

II. Ladung zum Anhörungstermin

Der Anhörungstermin des 3. Nachtrages zum Bodenordnungsplan findet für die vom 3. Nachtrag betroffenen Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligten) am

Freitag, den 01. August 2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Landesamt für Ländliche Entwicklung,

Landwirtschaft und Flurneuordnung

Karl-Marx-Straße 21

15926 Luckau

Zimmer 4 (Erdgeschoss)

statt.

Zu diesem vorgenannten Termin wird hiermit geladen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Widersprüche gegen den 3. Nachtrag zum Bodenordnungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin oder innerhalb von zwei Wochen nach diesem schriftlich bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Regionalstelle Luckau

Karl-Marx-Straße 21

15926 Luckau

eingelegt werden.

Versäumt ein Beteiligter die fristgerechte Einlegung eines Widerspruches oder erklärt er sich nicht bis zum Ablauf der Frist über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Nachtrag 3 zum Bodenordnungsplan oder dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG).

Die Beteiligten können sich im Auslegungs- und im Anhörungstermin vertreten lassen. Der Vertreter hat im Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.

Wer keinen Widerspruch vorzubringen hat und mit dem vorliegenden Nachtrag 3 zum Bodenordnungsplan einverstanden ist, kann dem Anhörungstermin fernbleiben.

gez. Beate Richter
(Fachvorstand Ländliche Neuordnung)