Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahre gewählt und im Anschluss vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.
Sie können sich bei der Stadt Sonnewalde für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben, wenn Sie die Anforderungen an eine Schiedsperson erfüllen.
Anforderungen:
In welchen Bereichen ist die Schiedsperson tätig?
Verletzung der persönlichen Ehre
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € gewährt.
Die Gemeinde trägt die Sachkosten der Schiedsstelle. Zu den Kosten gehört auch der Ersatz von Sachschäden der Schiedsperson, die durch einen Unfall bei der Ausübung ihres Amtes eingetreten sind, soweit die Schiedsperson diesen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und von Dritten keinen Ersatz verlangen kann.
Für Amtsverletzungen der Schiedsperson im Rahmen des Schlichtungsverfahrens haftet das Land.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Angaben
| - | Vor- und Familienname |
| - | Geburtsdatum und -ort |
| - | Beruf |
| - | Anschrift |
| bis zum 20.08.2025 an die | |
| Stadt Sonnewalde |
| Die Wahlleiterin |
| Kennwort Schiedsstelle |
| Schulstraße 3 |
| 03249 Sonnewalde |
—
Sonnewalde, 01.07.2025