Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Sonnewalde für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Gemäß § 70 i. V. m. § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2026 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge wie folgt geändert:

2026

EUR

2027

EUR

2026

EUR

2027

EUR

2026

EUR

2027

EUR

2026

EUR

2027

EUR

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der

Erträge

7.979.900

7.875.500

0

0

0

0

7.979.900

7.875.500

Aufwendungen

8.826.500

8.704.000

33.900

54.900

16.100

38.500

8.844.300

8.720.400

davon:

ordentliche Erträge

7.939.500

7.875.500

0

0

0

0

7.939.500

7.875.500

ordentliche Aufwendungen

8.800.300

8.704.000

33.900

54.900

16.100

38.500

8.818.100

8.720.400

außerordentliche Erträge

40.400

0

0

0

0

0

40.400

0

außerordentliche Aufwendungen

26.200

0

0

0

0

0

26.200

0

Gesamtergebnis

-846.600

-828.500

33.900

54.900

16.100

38.500

-864.400

-844.900

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

8.352.300

7.690.500

0

0

0

0

8.352.300

7.690.500

Auszahlungen

9.670.400

8.392.400

306.100

21.200

16.600

38.500

9.959.900

8.375.100

davon:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.434.100

7.368.400

0

0

0

0

7.434.100

7.368.400

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.030.500

7.918.400

33.900

21.200

16.100

38.500

8.048.300

7.901.100

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

918.200

322.100

0

0

0

0

918.200

322.100

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.639.900

474.000

272.200

0

500

0

1.911.600

474.000

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

0

0

0

0

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

-1.318.100

-701.900

306.100

21.200

16.600

38.500

-1.607.600

-684.600

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2026, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, wurden nicht geändert.

Die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2027 werden nicht geändert.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren werden nicht festgesetzt.

§ 5

Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.

§ 6

Die Festsetzungen der Wertgrenzen werden nicht verändert.

Sonnewalde, den 26.06.2026

 

 

 

In Vertretung
Chris Heller
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026/2027 liegt zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde öffentlich im Sekretariat aus.

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

Sonnewalde, den 26.06.2026

In Vertretung
Chris Heller
Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters