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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Öffentliche Bekanntmachung Stadt Sonnewalde

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans " Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde"

über die

wiederholte öffentliche Auslegung und Veröffentlichung

des Entwurfs im Internet

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ der Stadt Sonnewalde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB

- Bekanntmachung der wiederholten Offenlage und der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat am 23.03.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ beschlossen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB fand am 20.04.2022 im Amtsblatt der Stadt Sonnewalde statt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 19.07.2023 im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt bekannt gemacht.

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 25.08.2023 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom November 2023 erfolgte am 20.02.2024 im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt.

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf im Zeitraum vom 23.02.2024 bis zum 22.03.2024 sowie vom 22.04.2024 bis zum 24.05.2024 Gelegenheit gegeben, sich über den Entwurf der Planung zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Nach Sichtung der eingegangenen Äußerungen und Änderung/Anpassung des Planentwurfes wurde am 29.05.2024 der Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ in der Fassung Mai 2024 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die am 29.05.2024 beschlossene Satzung wurde sodann nach § 10 Abs. 2 S. 1 BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde – hier dem Landkreis Elbe-Elster, Sachbereich Bauleitung/Genehmigungsprüfung – eingereicht.

Im Rahmen der Prüfung wurden neben formellen Bedenken auch Fragen der Abwägung thematisiert. In Summe hat sich die Stadt Sonnewalde aufgrund dieser Sachlage für die Rücknahme des Genehmigungsantrags entschieden.

Um vorgenannte Mängel zu heilen, beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.03.2026, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 29.05.2024 sowie die Abwägung und den Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der letzten Offenlage vom 29.05.2024 zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ aufzuheben. Zugleich wurde beschlossen, das Verfahren fortzuführen und ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung der festgestellten Verfahrens- und Formmängel durchzuführen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde am 27.05.2026 wurde der angepasste Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ in der Fassung Mai 2026 einschließlich Begründung gebilligt. Die Stadtverordnetenversammlung hat zugleich beschlossen, dass die materiellen und formellen Fehler im Rahmen der Anpassung der Entwurfsunterlagen und der Wiederholung der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet bzw. geheilt werden sollen. Zudem wurde beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt zu beteiligen. Die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden werden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“ in der Fassung Mai 2026, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den vorliegenden Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, wird im Zeitraum vom

29.07.2026 bis einschließlich 11.09.2026

wiederholt öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können während dieses Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde unter

https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/531826/lfd.-planverfahren.html

eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen unter folgendem Link bereit:

sonnewalde.enviro-plan.de

Des Weiteren werden die Unterlagen auf dem Beteiligungsportal des Landes Brandenburg unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:

https://bb.beteiligung.diplanung.de/

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Sonnewalde,

Stadt Sonnewalde

Schulstraße 3, Zimmer 20.1 (1. OG)

03249 Sonnewalde

während der öffentlichen Sprechzeiten im Dienstgebäude der Stadtverwaltung öffentlich zur Einsicht bereit:

Dienstag

vormittags

9:00 – 12:00 Uhr

nachmittags

14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

vormittags

9:00 – 12:00 Uhr

nachmittags

14:00 – 18:00 Uhr

Freitags

vormittags

9:00 – 12:00 Uhr

(gem. Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde, §14 Abs. 4).

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch (stadtplanung@enviro-plan.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch bei der oben genannten Anschrift abgegeben werden. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenanlagen, Erschließungsflächen, Leitungsrechte, Grün- und Maßnahmenflächen. Die Flächen sollen planungsrechtlich insbesondere als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich südöstlich des Ortsteils Sonnewalde. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 101 ha. Davon sollen ca. 77 ha als Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt werden. Der Geltungsbereich besteht aus mehreren Teilflächen, die derzeit überwiegend landwirtschaftlich als Acker- und Grünland genutzt werden. Westlich des Plangebiets befinden sich unter anderem das Gewerbegebiet „Die Gehren“, bereits bestehende Solaranlagen, ein Motocross-Trainingsplatz sowie die Bundesstraße B 96. Nördlich und südlich schließen überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Sonnewalde, Flur 002, folgende Flurstücke ganz oder teilweise (abgekürzt „tw.“):

135 (tw.), 136 (tw.), 199, 200, 201, 202, 204, 211, 212, 213, 217, 218, 220, 221, 222, 223, 228, 231, 233, 234 (tw.), 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 247,248, 251, 255, 256, 259, 260, 265, 266, 297, 300, 301, 302, 303, 309, 310, 311, 312, 313, 318, 319, 320, 426, 430, 432, 434, 518 (tw.), 519 (tw.), 540, 541, 598, 599, 600, 601, 602, 603, 608 (tw.), 609, 610 (tw.), 611 (tw.), 612 (tw.), 614 (tw.), 615 (tw.), 616, 617 (tw.), 618, 620, 622, 626 (tw.), 627, 632 (tw.), 633, 634 (tw.), 635 (tw.), 636, 637, 638, 639, 643, 644, 645, 646, 647, 648, 715, 716 (tw.), 750 (tw.).

Angrenzend (von Nord nach West im Uhrzeigersinn und nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans) befinden sich folgende Flurstücke (alle Flur 002):

626 (tw.), 750 (tw.), 617 (tw.), 615 (tw.), 614 (tw.), 136 (tw.), 610 (tw.), 135 (tw.), 608 (tw.), 130, 634 (tw.), 519 (tw.), 208, 518 (tw.), 226, 209, 210, 605, 635 (tw.), 604, 132, 640, 641, 219, 234 (tw.), 340, 339, 334, 333, 332, 327, 326, 229, 716 (tw.), 230, 325, 324, 653, 523, 537, 536, 538, 714, 753, 717, 512, 513, 514, 515, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 631, 630, 197, 198, 624, 632 (tw.), 623.

Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Sonnewalde“, Stadt Sonnewalde:

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

 

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Enviro-Plan GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

1.

Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

2.

Planzeichnung des Bebauungsplans

3.

Textteil des Bebauungsplans

4.

Begründung des Bebauungsplans

5.

Erschließungsplan

6.

Umweltbericht, Karten incl. Ergänzungen Batteriespeicher und Änderung der Flächenbilanz (Umweltbüro IHC, April 2023, geändert Juni 2025, ergänzt März 2026) – als Teil der Begründung des Bebauungsplans

7.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Umweltbüro IHC, April 2023, geändert Juni 2025)

8.

FFH-Verträglichkeitsvorstudie (Umweltbüro IHC, April 2023, geändert Juni 2025)

9.

Faunistische Kartierung (Büro Natur+Text GmbH, Stand Oktober 2022)

10.

Wildökologisches Gutachten (Dr. Möckel, Stand Dezember 2022)

11.

Blendgutachten (Sonnwinn GmbH, Stand September 2024, Ergänzung März 2026)

12.

Bodengutachten (ConSoGeol GmbH & Co. KG, Stand Mai 2025)

13.

Brandschutzkonzept (DHRW-Engineering GmbH, Stand August 2024)

Stellungnahmen Träger Öffentlicher Belange:

14.

50hertz vom 24.07.2023

15.

Kampfmittelräumungsdienst vom 26.07.2023

16.

Gemeinde Heideblick vom 27.07.2023

17.

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung vom 28.07.2023

18.

Stadtwerke Finsterwalde GmbH vom 28.07.2023

19.

Regionale Planungsstelle vom 01.08.2023

20.

Landesamt für Bauen und Verkehr vom 01.08.2023

21.

Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 02.08.2023

22.

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 25.08.2023

23.

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vom 25.08.2023

24.

Stadtverwaltung Finsterwalde vom 25.08.2023

25.

MITNetz vom 29.08.2023

26.

Anlage MITNetz vom 29.08.2023

27.

Wasser und Abwasserverband Westniederlausitz vom 26.02.2024

28.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 04.03. 2024

29.

Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 12.03.2024

30.

Landesamt für Umweltschutz, Abteilung Immissionsschutz vom 12.03.2024

31.

Landesbetrieb Straßenwesen vom 14.03.2024

32.

Landkreis Elbe-Elster vom 18.03.2024

33.

MITNetz vom 19.03.2024

34.

Landesamt für Denkmalpflege vom 20.03.2024

35.

Anlage Landesamt für Denkmalpflege vom 20.03.2024

36.

Landesamt für Umwelt vom 22.03.2024

Private Stellungnahmen:

37.

Bürger 1 vom 22.04.2024

38.

Bürger 2 vom 23.05.2024

39.

Bürger 3 vom 24.05.2024

40.

Bürger 4 vom 23.05.2024

41.

Bürger 5 vom 24.05.2024

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.

Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:

Darlegung der Bestandssituation

Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft

Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter

Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

Darlegung geprüfter Alternativen

Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:

Die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sind im Rahmen der vorherigen Beteiligung zum Planungsstand Mai 2024 eingegangen. Der Satzungsbeschluss sowie der Abwägungsbeschluss vom 29.05.2024 wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2026 aufgehoben. In der Sitzung vom 27.05.2026 wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Stellungnahmen werden zur vollständigen Darstellung der verfügbaren umweltbezogenen Informationen aufgeführt.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor

Schutzgut Mensch

Landkreis Elbe-Elster, 18.03.2024, hier: untere Bauaufsichtsbehörde und Straßenverkehrsamt, zu Blendwirkungen, Blendschutz, angrenzenden Verkehrsflächen, Verkehrssicherheit sowie zur Erschließung

Landesamt für Umwelt, 22.03.2024, zu Belangen des vorbeugenden Immissionsschutzes, zu angrenzenden Wohnstandorten und Gewerbeflächen sowie zu möglichen Blendwirkungen

Landesamt für Bauen und Verkehr, 02.08.2023, zu angrenzender Bundesstraße B 96, ÖPNV-Verkehr sowie zu möglichen Blendwirkungen auf den Verkehr

Schutzgut Boden/Fläche/Wasser

Landkreis Elbe-Elster, 18.03.2024, hier: Gesundheitsamt, untere Wasserbehörde sowie untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, zu angrenzenden Wasserschutzgebieten, Nutzungsbeschränkungen, Bodenschutz und landwirtschaftlicher Flächeninanspruchnahme

Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz, 26.02.2024, zu vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen sowie deren Zugänglichkeit

Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, 24.05.2024, zu Niederschlagswasser, Landschaftswasserhaushalt und Versickerung

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, 28.07.2023, zu Agrarstruktur, Entzug landwirtschaftlicher bzw. forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie zur Vermeidung zusätzlicher Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald, 01.08.2023, zu Bodengüte, Ackerzahlen, landwirtschaftlicher Flächeninanspruchnahme, Alternativstandorten sowie Vorranggebiet Landwirtschaft im Arbeitsstand des integrierten Regionalplans

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, März 2024, zu geologischen Belangen sowie Anzeige-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten bei Bohrungen oder geophysikalischen Untersuchungen

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung

Landkreis Elbe-Elster, 18.03.2024, hier: untere Naturschutzbehörde, zu Artenschutz, insbesondere Feldlerche und Ortolan, zu Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur Eingriffsregelung sowie zur Sicherung von Maßnahmenflächen

Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, 24.05.2024, zu kumulativen Auswirkungen, Biotopzerschneidung, Biotopverbund, besonders geschützten Vogelarten, Zug- und Rastvögeln, Alternativenprüfung sowie Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

Landkreis Elbe-Elster, 18.03.2024, hier: untere Naturschutzbehörde, zu Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie zur landschaftlichen Einbindung der geplanten Anlage

Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, 24.05.2024, zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild, kumulativen Wirkungen mit bestehenden Anlagen und zur Alternativenprüfung

Landesbetrieb Forst Brandenburg, 02.08.2023, zu Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Brandenburg und forstlichen Belangen

Schutzgut Klima/Luft

Landkreis Elbe-Elster, 18.03.2024, hier: untere Naturschutzbehörde, im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und den betroffenen Bestandteilen des Naturhaushalts

Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, 24.05.2024, u. a. zur alternativen Ausgestaltung als Agri-PV und zur Standortwahl

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Landkreis Elbe-Elster, 18.03.2024, hier: untere Denkmalschutzbehörde, zu Belangen der Bodendenkmalpflege und zur Beteiligung des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmale, 20.03.2024, zu vorhandenen Bodendenkmalen, Bodendenkmalvermutungsflächen, Umgebungsschutz der mittelalterlichen Landwehr, denkmalrechtlichen Erlaubnispflichten sowie archäologischer Prospektion

Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände, 24.05.2024, u. a. zu Bodendenkmalen

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, 29.08.2023 / 19.03.2024, zu vorhandenem Leitungsbestand, Kabeltrassen, Schutzstreifen, Überbauungsverboten, Zugänglichkeit sowie Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten an Versorgungsanlagen

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen sonstiger Einwender:

Bürger 1:

Private Stellungnahme vom 22.04.2024

zu Brand- und Havariegefahren der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Brandausbreitung über angrenzende Grünstrukturen mit trockenem Baumbestand und Untergehölz auf einen benachbarten Industriehallenkomplex.

Bürger 2:

Private Stellungnahme vom 24.05.2024

zu Landwirtschaft, Bodenqualität, Ökolandbau, Natur- und Artenschutz, CEF- und Ausgleichsmaßnahmen, Grünstrukturen und Gräben, Brand- und Havariegefahren, Löschwasser, Grundwasser- und Trinkwasserschutz, lokalklimatischen Auswirkungen, Wildwechsel/Jagd, Blendwirkungen, Landschaftsbild und Bodendenkmälern.

Bürger 3:

Private Stellungnahme vom 24.05.2024

zu Landwirtschaft, Boden, Wasser/Grundwasser, Trinkwasserschutz und Kleine Elster, Brand- und Havarierisiken, Blendwirkungen, Landschaftsbild und Erholung, Natur- und Artenschutz, Wildwechsel/Jagd, CEF- und Ausgleichsmaßnahmen, Begrünung/Pflege, Abstands- und Brandschutzstreifen sowie Bodendenkmälern.

Bürger 4:

Private Stellungnahme vom 23.05.2024

zu Brandschutz, Löschwasser, Boden und Grundwasser, Landwirtschaft und Bodenwertigkeit, Wohnbebauung, Blendwirkung, Natur- und Artenschutz, CEF-/Ausgleichsmaßnahmen sowie Landschaftsbild und möglichem Netzanschluss.

Bürger 5:

Private Stellungnahme vom 24.05.2024

zu Landwirtschaft, Bodenqualität, Flächenverlust, Alternativstandorten, Brandgefahren und Zuwegung, Trockenheit, Humusabbau, Artenvielfalt, Natur- und Artenschutz, CEF-/Ausgleichsmaßnahmen, Landschaftsbild, Einzäunung sowie Bodendenkmälern.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Sonnewalde, 07.07.2026

 

 

 

 

F. Freitag
Bürgermeister