Sonnewalde
Bekanntmachung des Wahlleiters
Ortsbeirat Zeckerin Nach § 84 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 BbgKWahlG ist die Vertretung aufzulösen, wenn mehr als die Hälfte der vorgesehenen Sitze unbesetzt ist. Nach § 56 Abs. 2 BbgKVerf besteht der Ortsbeirat gemäß den Festlegungen in dem Gebietsänderungsvertrag oder in der Hauptsatzung aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Im § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde ist die Anzahl der Mitglieder für die Ortsbeiräte festgelegt. Für …