Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 8/2023
Stadtnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Haupt-/Ordnungsamt informiert

Bedauerlicherweise erhalten wir vermehrt Beschwerden über nicht an der Leine geführte Hunde im Stadtgebiet und in den Ortsteilen.

Die Stadtverwaltung Sonnewalde appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein und die Fairness aller Hundehalter.

Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen und achten Sie darauf, dass Menschen durch Ihren frei laufenden Hund nicht beeinträchtigt werden, sowie wildlebende Tiere in ihren Ruheräumen nicht gestört oder gehetzt werden.

Auch wenn es keine generelle Leinenpflicht für Hunde gibt, schreibt die Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg gem. § 3 vor, dass Hunde u. a. in Park- u. Grünanlagen an der Leine zu führen sind.