Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.01.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde beschlossen.
Die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde wurde mit Verfügung des Landkreises Elbe-Elster als höhere Verwaltungsbehörde vom 01.07.2025, AZ: 63-01063-25-53, erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde mit Begründung und Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung an, im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, während der Dienstzeiten:
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften. |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder den Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Übersichtsplan:
Sonnewalde, den 05.08.2025
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Sonnewalde, den 05.08.2025