Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und auf Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg und der Wahl des Ortsbeirates Birkwalde am 22. September 2024

1.

Das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Sonnewalde und des Ortsbeirates Birkwalde liegt in der Zeit vom 02. September 2024 bis 06. September 2024 bei der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, Zimmer 12, 03249 Sonnewalde zur Einsicht aus.

Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienstzeiten wie folgt möglich:

Montag:

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag:

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag:

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:

in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht, hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gem. § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften des Landesmeldegesetzes eingetragen ist.

Wählen kann nur, wer in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.

Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfristen, spätestens bis zum 06.09.2024 bei der o. g. Behörde Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten für die Landtagswahl, die Wahlberechtigten des Ortsteils Birkwalde auch für die Wahl zum Ortsbeirat, bis spätestens zum 01. September 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.

Wer einen Wahlschein für die Landtagswahl hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 36 des Landkreises Elbe-Elster durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer einen Wahlschein für die Wahl zum Ortsbeirat Birkwalde hat, kann seine Stimmabgabe nur im Wahllokal Breitenau/Wahlbezirk Birkwalde abgeben.

5.

Einen Wahlschein für die Landtagswahl, und sofern im Ortsteil Birkwalde wahlberechtigt, für die Ortsbeiratswahl, erhält auf Antrag

5.1.

ein in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2.

ein nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis nach § 14 Abs. 1 BbgLWahlV oder die Einspruchsfrist gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis nach § 18 S. 2 BbgLWahlG versäumt hat,

b)

wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 14 Abs. 1 S. 1 BbgLWahlG oder der Einspruchsfrist nach § 18 S. 2 BbgLWahlG entstanden ist,

c)

wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses zur Kenntnis der Wahlbehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2024, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Sonnewalde mündlich oder schriftlich beantragt werden.

In den Fällen nach Pkt. 5 a) und c) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt, wenn im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung einer anderen Person bedienen.

6.

Mit dem Wahlschein für die Landtagswahl erhält der Wahlberechtigte

-

einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

-

einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

-

einen amtlichen Wahlbriefumschlag und

-

ein Merkblatt zur Briefwahl

Mit dem Wahlschein für die Wahl zum Ortsbeirat Birkwalde erhält der Wahlberechtigte

-

einen amtlichen Stimmzettel

-

einen amtlichen Stimmzettelumschlag

-

einen amtlichen Wahlbriefumschlag

-

ein Merkblatt zur Briefwahl

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Sonnewalde, 17.07.2024

F. Freitag
Bürgermeister