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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Öffentliche Ausschreibung zur Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Sonnewalde

Gemäß dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuwahl der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson.

Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahre gewählt und im Anschluss vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet.

Sie können sich bei der Stadt Sonnewalde für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben, wenn Sie die Anforderungen an eine Schiedsperson erfüllen.

Anforderungen:

  • der Wohnsitz muss in der Gemeinde sein
  • Sie müssen über 25 Jahre alt sein
  • Sie sollten das Stadtgebiet kennen
  • Sie sollten vorurteilsfrei, sachlich und besonnen reagieren können
  • Sie sollten zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amtes über einen ausreichenden Bildungsstand und die erforderliche Zeit verfügen

In welchen Bereichen ist die Schiedsperson tätig?

  • Nachbarschaftsrecht
  • vermögensrechtliche Streitigkeiten
  • Verletzung der persönlichen Ehre

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € gewährt.

Die Gemeinde trägt die Sachkosten der Schiedsstelle. Zu den Kosten gehört auch der Ersatz von Sachschäden der Schiedsperson, die durch einen Unfall bei der Ausübung ihres Amtes eingetreten sind, soweit die Schiedsperson diesen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und von Dritten keinen Ersatz verlangen kann.

Für Amtsverletzungen der Schiedsperson im Rahmen des Schlichtungsverfahrens haftet das Land.

Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit folgenden Angaben

-

Vor- und Familienname - Geburtsdatum und -ort

-

Beruf - Anschrift

bis zum 29.10.2025 an die

Stadt Sonnewalde

Die Wahlleiterin

Kennwort Schiedsstelle

Schulstraße 3

03249 Sonnewalde

Sonnewalde, 26.08.2025

F. Freitag
Bürgermeister