Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 23.10.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans „Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik“ der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung September 2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Großkrausnik, Flur 2, Flurstück 246 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Diese Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 21.11.2024 – 23.12.2024 und vom 19.06.2025 – 18.07.2025 öffentlich aus. Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Entwurfsplan geändert.
Das geänderte Plandokument sowie die entsprechend fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 3. Entwurf, Fassung August 2025, dar.
Die Unterlagen zum 3. Entwurf sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 22.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025
elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/531826/lfd.-planverfahren.html der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, während der Dienstzeiten:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
Hinweise:
Während dieser Auslegungsfrist sind Stellungnahmen zum 3. Planentwurf vorrangig elektronisch an bauamt@stadt-sonnewalde.de abzugeben.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum genannten 3. Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
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Übersichtsplan:
Sonnewalde, den 02.09.2025
Hiermit wird angeordnet, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik“ der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung August 2025 im „Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde“ bekannt zu machen.
Der 3. Entwurf des o.g. Bebauungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB elektronisch auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/531826/lfd.-planverfahren.html der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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Sonnewalde, den 02.09.2025