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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Bürgerbüro - Welche Angelegenheiten können Sie bei uns erledigen?

Welche Unterlagen benötigen Sie dafür?

1.

Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis

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Geburts- bzw. Eheurkunde, Personalausweis oder Reisepass

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Lichtbild/bei Reisepässen mit biometrischen Merkmalen

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Anwesenheit der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung

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beim Reisepass für unter 18-Jährige

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beim Personalausweis für unter 16-Jährige

Gebühr:

• Personalausweis ab 24 — 37,00 €

• Personalausweis unter 24 — 22,80 €

• Kinderreisepass — 13,00 €

• Reisepass ab 24 — 60,00 €

• Reisepass unter 24 — 37,50 €

2.

Anmeldung, Abmeldung Ihrer Wohnanschrift und Meldung bei Umzug innerhalb der Stadt Spremberg/Grodk

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Personalausweis oder Reisepass

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bei Eigenheim (Zuteilung der Hausnummer)

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Wohnungsgeberbestätigung

3.

Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung

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Personalausweis oder Reisepass

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Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung

4.

Anträge auf Erteilung eines Führungszeugnisses

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Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: — 13,00 €

5.

Ausstellung von Melde-, Haushalts- und Aufenthaltsbescheinigung

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Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: — 5,00 €

6.

Auskünfte aus dem Melderegister

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Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: — 10,00 – 20,00 €

7.

Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften, Fotokopien (außer Personenstandsurkunden)

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Original und Kopie für die Beglaubigung

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Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: je nach Beglaubigung — 2,85 – 4,50 €

8.

Fundsachenannahme und -ausgabe

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Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:

für Aufbewahrung nach Wert

Verlustbestätigung für Versicherung — 5,70 €

9.

Hundehalterangelegenheiten

An- und Abmeldung eines Hundes

10.

Sonstige Angebote

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Informationen Schiedsstellen und deren Aufgaben

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Auskunft zu städtischen Satzungen

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Entgegennahme von Bürgerhinweisen

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Verkauf von Abfallsäcken (1,80 € je Sack)

11.

Führerscheinanträge

Folgende Antragstellungen sind möglich:

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Ersterteilung

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Erweiterung

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Verlängerung Kl. C, CE, D, DE

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Neuerteilung

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Umstellung

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Umtausch

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Erteilung einer Fahrerlaubnis für unter 18-Jährige

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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

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Erteilung/Verlängerung Fahrgastbeförderung

Gebühr: je nach Antragsart — 10,00 € bis 209,40 €

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Internationaler Führerschein

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Fahrerkarte

Bei Verlust eines Führerscheines ist die Beantragung eines neuen Führerscheines ausschließlich bei der Straßen- und Verkehrsbehörde des Landkreis Spree-Neiße – Führerscheinstelle – in 03149 Forst, Heinrich-Heine-Str. 1 möglich.

12.

Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen z. Bsp. für

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Wohngeld

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Wohnberechtigungsschein

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Anmeldung von Haftpflichtschäden, die gegenüber der Stadt geltend gemacht werden

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Fällung von Bäumen

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Anträge auf Auskunft aus Archivunterlagen

(Gebühr nach Zeitaufwand)

13.

Information zum Organspendeausweis

Mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12.07.2012 wurde das Transplantationsgesetz (TPG) mit Wirkung vom 01.11.2012 geändert. Dieses Gesetzt sieht vor, jeden Menschen in die Lage zu versetzen, sich mit der Frage seiner eigenen Spendenbereitschaft ernsthaft zu befassen. Um die Entscheidungsfindung zu unterstützen, ist die Aufklärung der Bevölkerung unerlässlich. Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe! Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die für Pass- und Personalausweisangelegenheiten zuständigen Stellen bei der Ausgabe der entsprechenden Ausweisdokumente an den jeweiligen Empfänger Organspendeausweisklappkarten zur Verfügung stellen.

Die Organspendeausweise und entsprechendes Aufklärungsmaterial liegen im Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk bereit.

Den Organspendeausweis füllen die Bürger selbst aus und tragen ihn nach Möglichkeit bei den Personalpapieren mit sich. Im Organspendeausweis können sie generell einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken oder einer Entnahme widersprechen. Es ist auch möglich, die Entscheidung auf eine Person des Vertrauens zu übertragen.

Der Organspendeausweis wird nicht hinterlegt und von keiner offiziellen Stelle registriert. Weitere Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende und zum Organspendeausweis erhalten Sie auf den Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.Organspende-info.de) und beim Bundesgesundheitsministerium (www.Bundesgesundheitsministerium.de/organspende).

Hinweise:

Zur Gebühreneinzahlung steht Ihnen im Bürgerbüro ein moderner Kassenautomat mit EC-Funktion zur Verfügung!

Welche Angelegenheiten Sie bei uns erledigen können finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk www.spremberg.de

unter „Bürgerbüro“.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Die bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften werden im Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk eingehalten. Sofern im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Anliegens im Einzelfall persönliche Daten bekannt zu geben sind, die einer besonderen Schutzwürdigkeit unterliegen, besteht die Möglichkeit einer separaten Beratung. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen Ihnen vertrauensvoll zur Verfügung.