Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i.V.m. § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV)
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - öffentlicher Teil vom 30.11.2022:
Beschluss Nr. ZV/III/22/156 zum Gegenstand: Organisationsstruktur – Strukturüberlegungen Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe und ASG Spremberg GmbH
Auf der Grundlage der vorgelegten Organisationsuntersuchung vom 12. Juli 2022 beschließt die Verbandsversammlung gemäß § 12 GKGBbg i.V.m. § 28 Abs. 2 Pkt. 1 der BbgKVerf, dass die bestehende Struktur und Organisation des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe und der ASG Spremberg GmbH beibehalten wird. Dem Vorschlag eines möglichen Optimierungsansatzes aus der vorgenannten Organisationsuntersuchung, die ehrenamtliche Verbandsleitung in eine hauptamtliche zu überführen, wird vorerst nicht gefolgt.
Beschluss Nr. ZV/III/22/157 zum Gegenstand: Wahl des neuen Verbandsvorstehers und seines Stellvertreters
Die Verbandsversammlung bestätigt nach erfolgter Wahlhandlung gemäß § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
| - | Herrn Manfred Heine als Verbandsvorsteher |
| - | Frau Christine Herntier als Stellvertreterin des Verbandsvorstehers. |
Beschluss Nr. ZV/III/22/158 zum Gegenstand: Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe stellt gemäß Verbandssatzung § 9 Pkt. 4 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe in der vorliegenden Form (Anlage) fest.
Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn i.H.v. 990.955,12 € in eine allgemeine zweckgebundene Rücklage nach § 11 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung einzustellen.
Ebenfalls vollständig in die allgemeine zweckgebundene Rücklage sind etwaige Ergebnisanpassungen/-erhöhungen einzustellen, welche sich aufgrund zukünftig durchgeführter Außenprüfungen von Seiten der Finanzverwaltung ergeben.
Beschluss Nr. ZV/III/22/159 zum Gegenstand: Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2021
Die Verbandsversammlung beschließt den Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten Form.
Beschluss Nr. ZV/III/22/160 zum Gegenstand: Entlastung des Verbandsvorstehers für das Geschäftsjahr 2021
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe entlastet den Verbandsvorsteher für das Geschäftsjahr 2021.
Beschluss Nr. ZV/III/22/161 zum Gegenstand: Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß Eigenbetriebsverordnung § 29 schlägt der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe dem Landkreis Spree-Neiße als Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe die hsp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Selkamp 14, 44287 Dortmund vor.
Beschluss Nr. ZV/III/22/162 zum Gegenstand: Einführung des Dienstsiegels
Die Verbandsversammlung stimmt gemäß § 12 Abs. 1 des GKGBbg i.V.m. § 28 Abs. 2 Pkt. 10 der Einführung eines Dienstsiegels für den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe zu.
Beschluss Nr. ZV/III/22/164 zum Gegenstand: 1. Anpassung der Nutzungsentgelte für die Veranstaltungsräume im Kompetenzzentrum für Gründer und Gewerbe Dock3 Lausitz für die Nutzergruppe Startup/Gründer
Die Verbandsversammlung stimmt der 1. Anpassung der Nutzungsentgelte für die Nutzung der Veranstaltungsräume durch die Nutzergruppe Startup/Gründer im Kompetenzzentrum für Gründer und Gewerbe Dock3 Lausitz ab dem 01.01.2023 zu.
Beschluss Nr. ZV/III/22/165 zum Gegenstand: Klarstellungs-/Ergänzungsbeschluss bzgl. festgestellter Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2015 bis 2020 und der entsprechenden Ergebnisverwendung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe beschließt ergänzend zu folgenden Beschlüssen, die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre ab 2015 betreffend,
| - | Beschluss Nr. ZV/II/16/045 vom 10.11.2016 für 2015 |
| - | Beschluss Nr. ZV/II/17/064 vom 16.11.2017 für 2016 |
| - | Beschluss Nr. ZV/II/18/090 vom 22.11.2018 für 2017 |
| - | Beschluss Nr. ZV/III/19/112 vom 28.11.2019 für 2018 |
| - | Beschluss Nr. ZV/III/20/124 vom 26.11.2020 für 2019 |
| - | Beschluss Nr. ZV/III/21/142 vom 20.01.2022 für 2020 |
dass etwaige Ergebnisanpassungen/-erhöhungen, welche sich aufgrund zukünftig durchgeführter Außenprüfungen von Seiten der Finanzverwaltung ergeben, vollständig in die allgemeine zweckgebundene Rücklage einzustellen sind.
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - nichtöffentlicher Teil vom 21.09.2022:
Beschluss Nr. ZV/III/22/163 zum Gegenstand: Aufhebung des Beschlusses Nr. ZV/II/18/094 und Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten
In der Zeit vom 01.03.2023 – 14.03.2023
| Montag, Mittwoch, Donnerstag von | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag von | 9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag von | 9:00 – 12:00 Uhr |
liegt der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 nebst Prüfungsvermerk sowie der Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2021 in der ASG Spremberg GmbH, Bürogebäude, An der Heide/Straße A-Mitte in 03130 Spremberg zu jedermanns Einsichtnahme aus.