Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit ehrenamtliche Schöffen und Schöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neu gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Cottbus und am Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Bewerber und Bewerberinnen sollten unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
| • | Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit |
| • | Wohnsitz in der Stadt Spremberg/Grodk |
| • | Alter zwischen 25 und 69 Jahre |
| • | geistige und gesundheitliche Eignung |
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, kommunikations- und dialogfähig sein und auch in schwierigen Situationen Objektivität und Unvoreingenommenheit wahren.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife. Juristische Kenntnisse jeglicher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Bewerbungen für das Schöffenamt können bis zum 28.02.2023 schriftlich oder persönlich während der Sprechzeiten beim Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten der Stadt Spremberg/Grodk, Zimmer 204 im Rathaus, Telefon: 03563 340-328 abgegeben werden.
Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite www.spremberg.de (Suchbegriff: Schöffenwahl) oder unter www.schoeffenwahl.de