Die von der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk am 07.12.2023 beschlossene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk wurde von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Verfügung zur Genehmigung des durch die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschlossenen Flächennutzungsplanes erfolgte am 09.01.2024 mit Az. 61.1 HV 006/23.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan wird am Tag der Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann den genehmigten Flächenutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem 26.01.2024 in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312 i während der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).