Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus finden am 27. Januar 2025 zwei stille Kranzniederlegungen statt:
| 1. | Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus auf dem Georgenberg |
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| Beginn: 10.00 Uhr |
| 2. | Gedenkstein Gosda auf dem Waldfriedhof |
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| Beginn: 10.30 Uhr |
Veranstalter der Kranzniederlegungen ist die Stadt Spremberg/Grodk.
Seitens des Veranstalters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ausschließlich dem Veranstalter, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. sowie der Stadtverordnetenversammlung und deren Teilen gestattet ist, mit einer Inschrift versehene Kränze oder Blumengebinde im Rahmen dieser Gedenkveranstaltung niederzulegen. Die beabsichtigte Niederlegung von Kränzen oder Blumengebinden von Dritten ist nur gestattet, wenn diese keine Inschrift aufweisen. Ausnahmsweise sind Kränze und Blumengebinde mit allgemeinen Gedenkinschriften ohne Bezugnahme auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung oder Vereinigung zulässig.
Der 27. Januar wurde am 03.01.1996 durch Proklamation des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt:
"1995 jährte sich zum 50. Mal das Ende des Zweiten Weltkrieges und der national-sozialistischen Gewaltherrschaft. In diesem Jahr haben wir uns in besonderer Weise der Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes erinnert und der Millionen Menschen gedacht, die durch das nationalsozialistische Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz, das am 27. Januar 1945 befreit wurde und in dem vor allem solche Menschen litten, die der Nationalsozialismus planmäßig ermordete oder noch vernichten wollte.
Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen.
Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.
Ich erkläre den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus"