Mit der Einführung der neuen Hundehalterverordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse, die sogenannten Rasselisten, vollständig ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40-Regelung aufgehoben. Damit entfällt seit dem 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden.
Neu ist auch, dass eine kostenpflichtige Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der 8. Woche verpflichtend ist.
Das bedeutet für Sie:
Alle Hunde, ob klein oder groß, sind unabhängig von der steuerlichen Anmeldung, zusätzlich in der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen und müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet sein.
Die Anzeige kostet mindestens 15,00 €.
Alle bisherigen Hundehalterinnen und -halter, deren Hund älter als 8 Wochen ist und noch nicht in der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet wurde, sind verpflichtet diese Anzeige bis zum 01. Februar 2025 nachholen.
Der örtlichen Ordnungsbehörde sind die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und die Personalien der Halterin oder des Halters mitzuteilen.
Das Anmeldeformular steht Ihnen online auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk (www.spremberg.de) zur Verfügung. Gerne können Sie die Anmeldung auch persönlich im Rathaus der Stadt Spremberg/Grodk, Am Markt 1, Zimmer 208 oder im Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk, Bahnhofstraße 1, vornehmen.