Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i.V.m. § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV)
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - öffentlicher Teil vom 08.09.2025:
Beschluss Nr. ZV/IV/25/203 zum Gegenstand: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer außerplanmäßigen Ersatzinvestition in der Trafostation IGS4 zur Sicherstellung der vertragsgerechten Erfüllung eines Netzanschlussvertrages im Industriepark Schwarze Pumpe
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Ersatzinvestition in der Trafostation IGS4 zur Sicherstellung der vertragsgerechten Erfüllung eines Netzanschlussvertrages durchzuführen.
Die Maßnahmen der Ersatzinvestition, geschätzter Auftragswert ca. 300.000,00 €, sind ab sofort zu beauftragen.
Die Kosten der Ersatzinvestition sind aus Eigenmitteln im Wirtschaftsjahr 2026 zu finanzieren und werden im Wirtschaftsplan 2026 eingestellt.
Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i.V.m. § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV)
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - öffentlicher Teil vom 12.11.2025:
Beschluss Nr. ZV/IV/25/204 zum Gegenstand: Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2024 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe stellt gemäß Verbandssatzung § 9 Pkt. 4 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe in der vorliegenden Form (Anlage) fest.
Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn i. H. v. 1.081.277,37 € in eine zweckgebundene Rücklage nach § 11 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung einzustellen.
Beschluss Nr. ZV/IV/25/205 zum Gegenstand: Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2024
Die Verbandsversammlung beschließt den Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form.
Beschluss Nr. ZV/IV/25/206 zum Gegenstand: Entlastung der Verbandsvorsteherin für das Geschäftsjahr 2024
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe entlastet die Verbandsvorsteherin für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 12 GKGBbg i.V.m. § 80 Absatz 4 BbgKVerf und § 33 Absatz 1 Pkt. 2 der EigV.
Beschluss Nr. ZV/IV/25/207 zum Gegenstand: Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß Eigenbetriebsverordnung § 29 schlägt der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe dem Landkreis Spree-Neiße als Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe die hsp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Walter-Bruch-Straße 9, 44263 Dortmund vor.
Beschluss Nr. ZV/IV/25/208 zum Gegenstand: Grundsatzbeschluss zum Transformationsprozess des Industrieparks Schwarze Pumpe – Errichtung eines Verteilernetzes für Strom
Die Verbandsversammlung fasst den Grundsatzbeschluss zur Untersuchung eines eigenen Stromverteilernetzes im Industriepark Schwarze Pumpe. Ziel ist die mittel- bis langfristige Sicherstellung einer zuverlässigen und standortnahen Energieversorgung für ansässige und künftige Unternehmen.
Das geplante Verteilernetz soll vorrangig der strukturellen und wirtschaftlichen Stärkung des Industrieparks dienen. Gleichzeitig soll es so konzipiert werden, dass künftig auch Strom aus erneuerbaren Energiequellen („grüner Strom“) bezogen und innerhalb des Netzes verteilt werden kann – sofern dies technisch, wirtschaftlich und regulatorisch umsetzbar ist.
Die Verbandsvorsteherin wird beauftragt,
| 1. | die Rahmenbedingungen für Aufbau und Betrieb eines eigenen Verteilernetztes zu ermitteln |
| 2. | ein Entwicklungskonzept inklusive möglicher Ausbaustufen zu erstellen |
| 3. | geeignete Betreibermodelle sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu prüfen |
| 4. | erste Gespräche mit potenziellen Partnern, Betreibern und Investoren vorzubereiten. |
Die Ergebnisse sind den Vertretern der Verbandsmitglieder oder diese direkt soweit erforderlich zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Beschluss Nr. ZV/IV/25/209 zum Gegenstand: Anpassung des vierseitigen Dienstleistungsvertrages zur Durchführung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung der Stadt Spremberg/Grodk, der Gemeinde Spreetal und des Zweckverbandes „Industriepark Schwarze Pumpe“ durch die ASG Spremberg GmbH
| 1. | Die Verbandsversammlung beschließt die Anpassung des Dienstleistungsvertrages zur Durchführung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung der Stadt Spremberg/Grodk, der Gemeinde Spreetal und des Zweckverbandes „Industriepark Schwarze Pumpe“ durch die ASG Spremberg GmbH, verfasst in einem 5. Nachtrag gemäß Anlage und ermächtigt die Verbandsvorsteherin, diesen zu unterzeichnen. |
| 2. | Das aufgrund des angepassten Dienstleistungsvertrages an die ASG Spremberg GmbH seitens des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe ab 01.01.2026 zu zahlendes Honorar wird für die Jahre 2026 und 2027 mit jährlich 297.515,72 € im Haushalt des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe eingeplant und ist bzw. wird Bestandteil der Wirtschaftspläne für die Jahre 2026 und 2027. Die Neuermittlung des Pauschalhonorars auf der Grundlage der angefallenen direkt bzw. anteilig zurechenbaren Gesamtkosten erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus, insofern dann auf Basis 2026 und folgend. |
| 3. | Die Verbandsvorsteherin wird ermächtigt, Änderungsvereinbarungen ohne erneute Beschlussfassung als Vorgang der laufenden Verwaltung zu unterzeichnen, sofern es sich um in ihrer Auswirkung unwesentliche ohne finanzielle Auswirkungen oder sich zu Gunsten des Zweckverbandes auswirkende bzw. sich aus bindenden rechtlichen Vorgaben ergebende Änderungen und Ergänzungen zur Vereinbarung handelt. |
Beschluss Nr. ZV/IV/25/210 zum Gegenstand: Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe für das Geschäftsjahr 2026
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß Verbandssatzung § 9 Pkt. 2 den Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe gemäß beiliegender Anlage.
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - nichtöffentlicher Teil vom 12.11.2025:
Beschluss Nr. ZV/IV/25/212 zum Gegenstand: Grundstücksveräußerung
Beschluss Nr. ZV/IV/25/213 zum Gegenstand: Grundstücksveräußerung
Beschluss Nr. ZV/IV/25/215 zum Gegenstand: Grunderwerb