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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung

Anordnung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Eigenheimstandort Bräsinchener Straße“ der Stadt Spremberg/Grodk als Ersatzbekanntmachung i. S. des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl. II, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.06.2024 (GVBl. II/24, Nr. 43).

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Eigenheimstandort Bräsinchener Straße“ der Stadt Spremberg/Grodk i. S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet.

Das Satzungsdokument schafft die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Errichtung von max. fünf Einfamilienhäusern.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem 26.01.2026 in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer 02.00.14, während der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag

9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Spremberg, 12.01.2026

Christine Herntier
Bürgermeisterin