neuer Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“ (rot)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, für das Gebiet „Wohnen an der Bergstraße“ einen Bebauungsplan Nr. 104 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Am 12.07.2023 wurde der Beschluss G/VII/23/0233 für die Verringerung des Geltungsbereiches um das Flurstück 47 (neu: 321 und 322) der Flur 18 in der Gemarkung Spremberg/Grodk gefasst. Der neue Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Flurstück 320 der Flur 18 in der Gemarkung Spremberg/Grodk (siehe Anlage).
Anlage