Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 12.01.2023 den Aufstellungsbeschluss G/VII/22/0349 für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg/Grodk für die Erweiterung der Konzentrationszone Wind um ca. 415 ha auf 680,60 ha gefasst. Am 12.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk den Beschluss G/VII/23/0243 gefasst, den Änderungsbereich um 191,60 ha, also auf 606,60 ha, zu erweitern, wobei sich die Gesamtgröße von 680,60 ha nicht ändert (siehe Anlage 1). Die Festlegungen der Windkraftanlagen zur max. zul. Höhe von 195 m und einer max. zul. Grundfläche von 1,06 ha entfallen.
Mit Beschluss vom 12.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung gebilligt. Die Änderung des vorbereitenden Bauleitplanes betrifft den in der Anlage 2 (K 2, K 3 und K4) dargestellten Teil des Stadtgebietes Spremberg:
Der Bereich ist im geltenden Flächennutzungsplan als Fläche für Wald dargestellt. Planungsziel ist die Überlagerung der Waldflächen mit einer Konzentrationszone Windkraftnutzung in einer Größe von ca. 680,60 ha.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes),
(2) 19. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Spremberg,
(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB,
(4) Gesamtstädtisches Konzept Windenergienutzung.
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere:
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesbetrieb Forst, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zur Waldbetroffenheit, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Fledermäusen und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. |
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| Schutzgüter Boden und Wasser: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt f. Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Lausitz Energie Bergbau AG], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Wasserschutzgebiet, zu Bergbauberechtigungen, zu Bohrlochbergbau, zu Geologie zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. |
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| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt, Landesbetrieb Forst Brandenburg] |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, vorhabenbedingten Auswirkungen. |
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| Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: | |
| - | finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmale (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen, |
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| Schutzgut Mensch: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Kampfmittelbeseitigungsdienst] |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung und zu Kampfmittelverdacht |
Diese Unterlagen liegen vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 öffentlich aus.
Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter www.spremberg.de eingesehen werden.
Anlage 1
Anlage 2