Auszug aus dem Entwurf der Planzeichnung
Übersichtsplan
Mit Beschluss vom 12.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa - Erweiterungsbereich Süd 4“ der Stadt Spremberg/Grodk (siehe Anlage 1) und der Begründung gebilligt.
| Das Plangebiet grenzt: | |
| • | im Norden an die neu geplante Verkehrsanbindung zum Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa bzw. das dafür bestimmte Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Südanbindung Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa“, |
| • | im Westen und Nordwesten an die K 7162/Dresdener Chaussee, |
| • | im Süden an die Spreetaler Werkstraße und |
| • | im Osten an die Landesgrenze Sachsen und die dort befindlichen Waldflächen. |
Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan (siehe Anlage 2) ersichtlich.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes),
(2) Artenschutzfachbeitrag, Schalltechnisches Gutachten, Fachgutachten Luftschadstoffe und Geruch,
(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landratsamt Bautzen, Landesamt für Umwelt, Landesdirektion Sachsen, Landesbetrieb Forst, Staatsbetrieb Sachsenforst, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, Natura 2000 Gebiete, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Amphibien, Reptilien, Insekten, Fledermäusen und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. |
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| Schutzgüter Boden und Wasser: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesdirektion Sachsen, Landesamt f. Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Gewässerverband Spree-Neiße], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zum oberen Landgraben, zum Sanierungsbergbau, zum Altbergbau, zur Bergbauberechtigung, zur Hydrologie/Montanhydrologie, zum Wasserüberleitungssystem, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen. |
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| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt, Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen] |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, Luftschadstoffen und Geruch, vorhabenbedingten Auswirkungen. |
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| Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: | |
| - | finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen, |
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| Schutzgut Mensch: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet 32.2 Brand- und Katastrophenschutz, Landesdirektion Sachsen] |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung und zu schädlichen Bodenveränderungen. |
Diese Unterlagen liegen vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 öffentlich aus.
Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa - Erweiterungsbereich Süd 4“ mit seiner Begründung kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter www.spremberg.de eingesehen werden.
Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Anlage 1
Anlage 2