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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa  - Erweiterungsbereich Süd 4“

Auszug aus dem Entwurf der Planzeichnung

Übersichtsplan

Mit Beschluss vom 12.07.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa - Erweiterungsbereich Süd 4“ der Stadt Spremberg/Grodk (siehe Anlage 1) und der Begründung gebilligt.

Das Plangebiet grenzt:

im Norden an die neu geplante Verkehrsanbindung zum Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa bzw. das dafür bestimmte Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Südanbindung Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa“,

im Westen und Nordwesten an die K 7162/Dresdener Chaussee,

im Süden an die Spreetaler Werkstraße und

im Osten an die Landesgrenze Sachsen und die dort befindlichen Waldflächen.

Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan (siehe Anlage 2) ersichtlich.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes),

(2) Artenschutzfachbeitrag, Schalltechnisches Gutachten, Fachgutachten Luftschadstoffe und Geruch,

(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landratsamt Bautzen, Landesamt für Umwelt, Landesdirektion Sachsen, Landesbetrieb Forst, Staatsbetrieb Sachsenforst, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, Natura 2000 Gebiete, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Amphibien, Reptilien, Insekten, Fledermäusen und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Boden und Wasser:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Landesdirektion Sachsen, Landesamt f. Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Gewässerverband Spree-Neiße],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zum oberen Landgraben, zum Sanierungsbergbau, zum Altbergbau, zur Bergbauberechtigung, zur Hydrologie/Montanhydrologie, zum Wasserüberleitungssystem, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt, Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen]

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, Luftschadstoffen und Geruch, vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

-

finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen,

Schutzgut Mensch:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband, Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet 32.2 Brand- und Katastrophenschutz, Landesdirektion Sachsen]

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung und zu schädlichen Bodenveränderungen.

Diese Unterlagen liegen vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 öffentlich aus.

Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:

Mo.

7.30 bis 13.30 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 13.30 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe/Carna Plumpa - Erweiterungsbereich Süd 4“ mit seiner Begründung kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter www.spremberg.de eingesehen werden.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Anlage 1

Anlage 2

Christine Herntier
Bürgermeisterin