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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 122 „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“

Übersichtsplan B-Plan Nr. 122 für das „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“

Geltungsbereich B-Plan Nr. 122 für das „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 28.02.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 für das „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ (siehe Übersichtsplan) gemäß § 3 Brandenburgische Kommunalverfassung und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Alle Interessierten haben am 10.09.2024 um 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses (Raum 219 im 1. Obergeschoss) der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Am Markt 1, die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 06.09.2024 bis 20.09.2024 auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk (URL: https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/) eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können während dieser Auslegungsfrist elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) oder bei Bedarf schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Christine Herntier
Bürgermeisterin