Insbesondere in der Nähe von Gartenanlagen und Eigenheimen ist immer wieder festzustellen, dass die dort anfallenden pflanzlichen Abfälle außerhalb der Grundstücke in unzulässiger Weise entsorgt oder sogar verbrannt werden. Durch den Gesetzgeber wurde diese Form der Entsorgung verboten, da damit eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes einhergeht und der Prozess der Verrottung dieser Abfälle zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die Allgemeinheit und die betroffenen Nachbarn führt.
Pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen und Gärten (z.B. Rasenschnitt, Laub oder frischer Baum- und Strauchschnitt) stellen Abfall im Sinne des Abfallgesetzes dar.
Wenn keine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder im eigenen Garten erfolgen kann, ist dieser Abfall über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße zu entsorgen. Es werden verschiedene Möglichkeiten der getrennten Erfassung und Entsorgung angeboten, z.B. über verschiedene Sammelsysteme wie den Wertstoffhof, die Biotonne und die Laubsacksammlung.
Bedenken Sie, wer Gartenabfälle im Freien verbrennt, belästigt oder gefährdet die Allgemeinheit und die Umwelt. Zusätzlich verstößt derjenige auch gegen geltendes Recht.
Es ist ausnahmslos verboten, pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen und Gärten zu verbrennen oder auf fremden Grundstücken sowie in der freien Natur oder im Wald zu entsorgen.
Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, diese Hinweise zu beachten, um die Allgemeinheit vor unnötigen Kosten zu bewahren, welche für die Beseitigung unberechtigt abgelagerter Gartenabfälle erbracht werden müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerservice und durch die Polizei regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden und jeder Verstoß zur Anzeige gebracht wird. Es droht im Einzelfall eine Geldbuße.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf unserer Internetseite www.spremberg.de oder direkt beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg unter www.mluk.brandenburg.de