Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Mit Beschluss vom 03.12.2025 wurde das Flurbereinigungsverfahren Steinitz angeordnet. Die am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Flurstücke wurden mit dem Anordnungsbeschluss der Flurbereinigung in den betroffenen und angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens und bilden die Teilnehmergemeinschaft.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft ist ein Vorstand aus mehreren Mitgliedern zu wählen. Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Steinitz werden alle Teilnehmer durch öffentliche Bekanntmachung und, soweit die Anschriften bereits jetzt bekannt sind, durch persönliches Anschreiben eingeladen.
Die Vorstandswahl findet am
|
| Dienstag, den 13. Oktober 2026 |
|
| (Einlass und Registrierung der Wahlberechtigten: |
|
| ab 17:00 Uhr |
|
| Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr) |
|
| auf dem Gut Geisendorf, in 03103 Neupetershain |
statt.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft während der gesamten Dauer der Flurbereinigung, ihm obliegt die Durchführung des Verfahrens. Zur Erledigung seiner Aufgaben im Flurbereinigungsverfahren bedient er sich des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg.
Die Mitglieder des von der Teilnehmergemeinschaft zu wählenden Vorstandes sollen die verschiedenen Interessen der Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren möglichst umfassend vertreten.
Gewählt werden kann nur, wer anwesend ist oder wer vorher gegenüber der Flurbereinigungsbehörde schriftlich die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt hat. Die schriftliche Kandidatur ist zu richten an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau oder per E-Mail an diana.genz@lelf.brandenburg.de. Bereits getätigte Kandidaturen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut gemeldet werden.
Der Vorstand wird von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme (auch wenn er von mehreren Eigentümern bevollmächtigt wurde). Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sollte ein Teilnehmer am Wahltermin verhindert sein, kann er sich durch eine Person seines Vertrauens vertreten lassen. In diesem Fall ist dem Bevollmächtigten eine einfache schriftliche Vollmacht mitzugeben.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie einen Stift mit.
Des Weiteren wird auf der Teilnehmerversammlung zu den nächsten Schritten im Flurbereinigungsverfahren informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag