G/VIII/26/0237-1
Wertungsmatrix für die Rahmenvereinbarung "Reinigungsleistungen" für die Unterhalts- und Glasreinigung öffentlicher Gebäude im Stadtgebiet Spremberg/Grodk
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Herr Bränzel hat es so vernommen, dass es für den Qualitätsnachweis in digitaler Form keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Daher stellt er im Namen der Fraktion CDU/FDP den Antrag, für den Qualitätsnachweis eine diskriminierungsfreie Formulierung zu finden, und zwar dass es dem Anbieter obliegt, den Qualitätsnachweis in elektronisch digitaler oder analoger Form durchzuführen. Dem Anbieter sind dafür weder Plus- noch Minuspunkte zu geben. Die elektronische Form wird bestimmt eh irgendwann Einzug halten, aber es vorzuschreiben oder einzufordern, ist nicht zielführend. Am Ende muss es wieder eine stichprobenartige Kontrolle geben, ob es digital oder analog erfolgt ist. Sofern es möglicherweise zu Problemen bei der Abrechnung kommt, wird der Unternehmer möglicherweise von selbst digitale Systeme einführen. Hier könnte man dann auf die Kompatibilität mit dem digitalen System der Verwaltung abstellen. Er wiederholt den Antrag der Fraktion, dass es dem Unternehmer obliegt, selbst eine Variante für den Qualitätsnachweis, entweder digital oder analog, vorzuschlagen. Die Bewertung hat diskriminierungsfrei zu erfolgen.
Laut Herrn Stobinski handelt es sich bei dem Antrag der Fraktion CDU/FDP um den Punkt I.2, der dann aus der Matrix zu streichen wäre. Hier sind max. 11 Punkte möglich. Bei analoger Anwendung besteht die Chance auf 3 Punkte. Von daher geht es gerade um 8 von 100 Punkten. Wenn diese Änderung den Fraktionen so wichtig ist, soll es so sein. In Sachen Desinfektor, den es so in der Matrix nicht gibt, aber gestrichen werden soll, bittet er die Verwaltung nachzureichen, wie die Bepunktung der einzelnen Qualifikationen vorgenommen werden soll. Hier wurde nur eine von einer Vielzahl von Qualifikationen im Reinigungsgewerbe herausgesucht, die nicht bewertet werden soll. Er möchte vermeiden, dass durch den Antrag pauschal alle Qualifikationen gleichgesetzt werden und so der Einsatz von angelerntem unqualifiziertem Personal am attraktivsten ist. Wenn der Desinfektor in Spremberg/Grodk nicht benötigt wird, sollte er nicht zusätzlich bepunktet werden. Er möchte aber nicht alle Qualifikationen gleichstellen.
Herr Bränzel sieht das Risiko nicht. Da der Desinfektor nicht benötigt wird, darf es in der Ausschreibung nicht zu Pluspunkten führen. Wenn gewünscht, kann dennoch die Übersicht der einzelnen Qualifikationen nachgereicht werden.
Herr Stobinski schlägt Herrn Bränzel vor, seinen Antrag dahingehend zu ändern, dass Qualifikationen, die für die ausgeschriebene Leistung nicht tatsächlich benötigt werden, nicht zusätzlich mit Pluspunkten bewertet werden.
Herr Bränzel bedankt sich und greift den Vorschlag auf. Er bittet um Abstimmung zu folgenden Anträgen:
| 1. | Qualifikationen, die für die ausgeschriebene Leistung nicht erforderlich sind, werden in der Wertungsmatrix nicht zusätzlich mit Pluspunkten bewertet. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: 7 |
| Nein-Stimmen: 0 |
| Enthaltungen: 2 |
| Befangenheit: 0 |
| einstimmig angenommen |
| 2. | Für die Erbringung des Qualitätsnachweises ist die digitale Form nicht verpflichtend. Ein digitaler Nachweis wird in der Wertungsmatrix nicht zusätzlich mit Pluspunkten bewertet. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: 7 |
| Nein-Stimmen: 0 |
| Enthaltungen: 2 |
| Befangenheit: 0 |
| einstimmig angenommen |
Abstimmung zu G/VIII/26/0237-1 einschl. Änderungen in der Wertungsmatrix
Der Hauptausschuss beschließt die Wertungsmatrix zur Angebotswertung gemäß Anlage 2 für die Rahmenvereinbarung „Reinigungsleistung“ der Unterhalts- und Glasreinigung öffentlicher Gebäude im Stadtgebiet Spremberg/Grodk.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0262
Durchführungsbeschluss zur Aufwertung des Fuß- und Radweges Michelson-Schlucht
Die Maßnahme soll wie folgt durchgeführt werden:
(1) Ertüchtigung der Befestigung des Fuß- und Radweges als ungebundene Deckschicht in Form einer sandgeschlämmten Schotterdecke mit einer Ausbaubreite von 3,00 m und einer Einfassung aus Betonborden.
(2) Installation eines energieeffizienten und intelligenten Beleuchtungssystems, unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes und der Wirtschaftlichkeit.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0291
Aufhebung der Beschlüsse G/III/00/0453 und G/IV/07/0178 - SV Grün Weiß Sellessen e. V. zum 31.12.2026
Die Beschlüsse G/III/00/0453 und G/IV/07/0178 werden zum 31.12.2026 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen