Übersichtsplan: Lage des Bebauungsplans Nr. 104 im Stadtgebiet
Anlage: Entwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen in der Sitzung am 14.05.2018 beschlossen, für das Gebiet „Wohnen an der Bergstraße“ einen Bebauungsplan Nr. 104 gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Am 12.07.2023 wurde der Beschluss G/VII/23/0233 für die Verringerung des Geltungsbereiches um das Flurstück 47 (neu: 321 und 322) der Flur 18 in der Gemarkung Spremberg/Grodk gefasst. Der neue Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Flurstück 320 der Flur 18 in der Gemarkung Spremberg/Grodk.
Der räumliche Geltungsbereich grenzt nördlich an die Bergstraße und im Süden an die Richard-Buder-Promenade. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die bestehende Bebauung an der Bergstraße 33/34 und im Westen durch die Bebauung an der Georgenstraße 35-37 begrenzt. Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „Wohnen an der Bergstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung
vom 20.10.2025 bis einschließlich 20.11.2025
im Internet
| - | auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ |
| und | |
| - | auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de |
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
während folgender Dienstzeiten:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr. |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf (siehe Anlage) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderanga-ben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informati-onen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.