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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Richtlinie der Stadt Spremberg/Grodk zur freiwilligen Förderung für kulturelle Angebote in der Stadt Spremberg/Grodk

§ 1Änderungen

§ 2 Absatz 1 Punkt c wird gestrichen

§ 2 Absatz 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Die Gesamtfördersumme für Anträge eines Antragsberechtigten wird unabhängig von der Zahl der förderfähigen Veranstaltungen auf 2.500 € im Kalenderjahr begrenzt.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Richtlinie der Stadt Spremberg/Grodk zur freiwilligen Förderung für kulturelle Angebote in der Stadt Spremberg/Grodk tritt am 01.10.2026 in Kraft.

Spremberg/Grodk, den 24.09.2026

Christine Herntier
Bürgermeisterin