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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung – Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung der Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg/Grodk

Geltungsbereich 1. Änderung der Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg/Grodk

Gemäß § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ist vor dem Erlass der Satzung den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben. Der Entwurf der Satzung (siehe Übersichtsplan) liegt in der Zeit

vom 12.10.2026 bis 13.11.2026

in der Stadtverwaltung Spremberg, Bau- und Planungsamt, Sachgebiet Stadtplanung, Foyer des Bürgerhauses 1. OG während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Mo.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 12.00 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von den betroffenen Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

Der Entwurf der Werbeanlagenerlaubnissatzung mit ihrer Begründung kann in der Zeit der der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter

https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ eingesehen werden.

Christine Herntier
Bürgermeisterin