Anlage 1: Lage des Bebauungsplangebietes Nr. 10 b.1 im Stadtgebiet
Anlage 2: Auszug aus dem Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 121
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 23.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 gebilligt und zur Offenlage beschlossen.
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage Wadelsdorf/Zakrjejc in einem mit Wald umgebenen Außenbereich, der bis vor kurzem durch einen Betrieb zur Tierhaltung genutzt wurde. Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan Anlage 1 dargestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 121 „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten zu den Themen Ammoniak, Geruch, Staub und Stickstoff während der Veröffentlichungsfrist
vom 12.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026
| im Internet | |
| - | auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ |
| und | |
| - | auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de |
| veröffentlicht. | |
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
| während folgender Dienstzeiten: | |
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
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Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB für Bebauungsplan Nr. 121 „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf / Zakrjejc“ inkl. Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
| (2) Gutachten: | |
| - | Ammoniak-Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 121 „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf / Zakrjejc“ der Stadt Spremberg / Grodk |
| - | Geruchs-Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 121 „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf / Zakrjejc“ |
| - | Staub-Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 121 „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf / Zakrjejc“ |
| - | Beurteilung des Stickstoffeintrages in sonstige Wald-/Forstbestände im Wirkraum der Schweinezuchtanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 der Stadt Spremberg/Grodk „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf/Zakrjejc“ |
| (3) Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Öffentlichkeit. | |
| Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung Juni 2025: | |
| - | Landkreis Spree-Neiße (Nicht-Vorhandensein von Bodendenkmalen, Wasserschutzgebieten, Oberflächengewässern und Alstlastenverdachtsflächen), |
| - | Gemeinsame Landesplanung (Hinweise zum Freiraumverbund) |
| - | Landesumweltamt (Immissionssituation, Untersuchungsumfang des Umweltberichtes) |
| - | Forstamt Spree-Neiße (Waldbetroffenheit) |
| - | BLDAM – Abteilung Bodendenkmalpflege (Hinweise zu nicht-Betroffenheit von Bodendenkmälern) |
| - | Gewässerverband Spree-Neiße (Hinweise zu Gewässern und deren möglicher Belastung) |
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben.
Eingriffsregelung, Vermeidung, Minderung und Kompensation
Informationen zu Eingriffen in Natur und Landschaft; zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie zu vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Die Folgen der möglichen zusätzlichen Versiegelung sollen durch die dauerhafte Extensivierung von Ackerflächen kompensiert werden. Für Funktionsbeeinträchtigungen von Waldflächen sind planexterne Erstaufforstungs- und Waldumbaumaßnahmen vorgesehen.
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Lage und Entfernung von Natura-2000-Gebieten, sonstigen naturschutzrechtlichen Schutzgebieten sowie gesetzlich geschützten Biotopen.
Aussagen zu möglichen Auswirkungen; insbesondere durch Stickstoffeinträge. Erhebliche wurden ausgeschlossen.
Schutzgut Lebensgemeinschaften, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Informationen zu Lebensräumen, Biotop- und Vegetationsstrukturen sowie vorhandenen Arten im Plangebiet und dessen Umfeld und die Auswirkungen darauf. Die Planung ermöglicht eine zusätzliche Versiegelung von etwa 1500 m²; Gehölzflächen bleiben erhalten. Betriebsbedingt sind insbesondere Ammoniak- und Stickstoffeinträge in angrenzende Wald- und Forstflächen relevant.
Für Waldflächen im Anlagenumfeld werden Funktionsbeeinträchtigungen angenommen; eine ökologische Verschlechterung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG werden nicht berührt.
Schutzgüter Boden und Fläche
Informationen zum Boden, zur bestehenden Bebauung und Versiegelung sowie zu Auswirkungen durch zusätzliche Flächeninanspruchnahme und Versiegelung.
Das Plangebiet ist baulich stark vorgeprägt und verkehrlich erschlossen. Durch die Festsetzungen werden etwa 1500 m² zusätzliche Versiegelung ermöglicht. Zur Kompensation ist die dauerhafte Extensivierung von 3000 m² bislang intensiv genutzter Ackerfläche vorgesehen.
Schutzgut Wasser
Informationen zum Grundwasser sowie zu möglichen Auswirkungen durch Verlust von Versickerungsflächen und Schadstoffeinträge. Im Geltungsbereich und in dessen näherer Umgebung befinden sich keine Oberflächengewässer.
Für das Grundwasser werden keine erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt.
Schutzgut Klima / Luft
Informationen zu den klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen.
Bau- und anlagebedingt werden keine relevanten Auswirkungen auf Klima und Luft erwartet. Betriebsbedingt werden insbesondere Geruchs-, Staub-, Ammoniak- und Stickstoffemissionen betrachtet.
Schutzgut Landschaft / Erholung
Informationen zur Prägung des Landschaftsbildes durch die vorhandene Tierhaltungsanlage und die umgebenden Waldflächen sowie zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Landschaftsbild und Erholungsfunktion.
Aufgrund der Wiedernutzung des bestehenden Anlagenstandortes werden keine wesentlichen zusätzlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erwartet.
Schutzgut Mensch
Informationen und Prognosen zu Geruchs-, Staub-, Ammoniak- und Stickstoffemissionen sowie zu möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die umliegenden Wohnnutzungen.
Relevante Geruchszusatzbelastungen und Staubimmissionen konnten unter Berücksichtigung emissionsmindernder Maßnahmen nicht ermittelt werden.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Informationen zu Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie zu Bodendenkmalen.
Im Plangebiet sind keine registriert. Kultur- und sonstige Sachgüter werden nach dem Umweltbericht durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Informationen zu Wechselwirkungen insbesondere zwischen Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Tieren, biologischer Vielfalt, Landschaft und menschlicher Gesundheit.
Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an
bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Spremberg/Grodk, den 29.09.2026