G/VIII/26/0278
1. Änderung des Beschlusses G/VIII/26/0107
Im Wege einer Eilentscheidung gem. § 58 BbgKVerf wird in Bezug auf den Beschluss G/VIII/26/107 Ziffer 2 Buchstabe e) geändert und Buchstabe f) wird gestrichen. Der Buchstabe e) erhält daraus resultierend folgende neue Fassung:
„e) Die 19 öffentlichen Parkflächen auf dem Oberdeck und die 18 nichtöffentlichen und bewirtschafteten Parkflächen im Erdgeschoss der entbehrlichen Parkdeckanlage werden im Bereich der vom Erwerber zu überplanenden Fläche im Rahmen der neu zu bauenden Parkplatzflächen wiederhergestellt und stehen zukünftig der Allgemeinheit mindestens „kostenfrei analog zu den geltenden Parkordnungen der Stadt Spremberg in der Innenstadt (Parkzeit 2 Stunden) zur Verfügung“. In den weiteren Verhandlungen zum Kaufvertrag sollen weitere Bewirtschaftungsmöglichkeiten (z.B. uneingeschränktes Parken in der Nacht oder zu bestimmten Stadtfesten) für die neu zu bauenden Parkplätzen besprochen und, wenn Einigkeit erzielt werden kann, vereinbart werden.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0279
Bestätigung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Spremberg/Grodk
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2024 (Anlage l) der Stadt Spremberg/Grodk.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0280
Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 1
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0228
Werbeanlagensatzung der Stadt Spremberg/Grodk 2. Änderung - Billigungs- und Offenlagebeschluss
Der Entwurf der 2. Änderung der Werbeanlagensatzung der Stadt Spremberg/Grodk mit ihrer Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf der 2. Änderung der Werbeanlagensatzung der Stadt Spremberg/Grodk und ihre Begründung sind nach § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen und den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0229
Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg/Grodk 1. Änderung - Billigungs- und Offenlagebeschluss
Der Entwurf der 1. Änderung der Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg/Grodk mit ihrer Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung der Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg/Grodk und ihre Begründung sind nach § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen und den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Befangenheit: 0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0038
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10a „Änderung und Erweiterung Industriegebiet Ost“ - Schlosserstraße 4a
Das Vorhaben „Errichtung einer BioMethanfabrik“ auf dem Grundstück Schlosserstraße 4a (Gemarkung Spremberg/Grodk, Flur 30, Flurstücke 223; 224-teilw. – siehe Anlage 1) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10a „Änderung und Erweiterung Industriegebiet Ost“ (Auszug: Anlage 2)
wird von der Festsetzung:
• Höhe baulicher Anlagen mit einer Wandhöhe von max. 20,00 m (Anlage 3)
wie folgt befreit:
Überschreitung der max. zulässigen Höhe → auf →→ um
Hauptfermenter →→→→ 4 x 34,00 m → 4 x 14,00 m (nur der innere Ring)
Rohgas-Speicher →→→→ 4 x 24,00 m → 4 x 4,00 m
Gasentschwefelungsstation →→→ 4 x 22,00 m → 4 x 2,00 m
Reingas-Speicher → →→→ 4 x 24,00 m → 4 x 4,00 m
Personenaufzug →→→→ 1 x 30,00 m → 1 x 10,00 m
Sowie
Hydrolysetank →→→→→ 8 x ca. 20,00 m
Nachfermenter →→→→ 8 x ca. 20,00 m
Fermentationsrückstandstank →→ 2 x ca. 20,00 m
Biofiltrat-Lagertank →→→→ 2 x ca. 20,00 m
Prozesswassertank →→→→ 1 x ca. 20,00 m,
falls diese die max. zul. 20,00 m geringfügig überschreiten
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :13
Enthaltungen → :1
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0227-1
Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("BauTurbo") in der Stadt Spremberg/Grodk
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt den Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („BauTurbo“) in der Stadt Spremberg/Grodk.
Bestandteile des Grundsatzbeschlusses sind:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :0
Enthaltungen → :14
Befangenheit → :0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0261
Ersatzbeschaffung von Kommunalfahrzeugen (Traktor/Allradschlepper und Rückewagen)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ersatzbeschaffung eines Traktors/Allradschleppers und die Beschaffung eines Rückewagens mit Kran für den Aufgabenbereich Wald.
Die Mittelsperre vom 04.12.2024 auf dem Produktkonto 55521.7831000 in Höhe von 225.000 € wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :23
Nein-Stimmen → :2
Enthaltungen → :0
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0264
Grundsatzbeschluss zur Begleitung von Repoweringvorhaben bestehender Windenergieanlagen im Bereich der Slamener Heide
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt:
Dieser Grundsatzbeschluss stellt keine Vorentscheidung über einzelne Genehmigungsanträge dar. Über Stellungnahmen der Stadt im Rahmen konkreter immissionsschutzrechtlicher Verfahren wird jeweils gesondert entschieden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :12
Enthaltungen → :1
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0269
Bebauungsplan Nr. 121 "Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf/Zakrjejc" - Billigungs- und Offenlagebeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 „Sondergebiet Tierhaltung OT Wadelsdorf/Zakrjejc“ mit seiner Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen und um Stellungnahme zu bitten.
Die Behörden werden nach § 4 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :20
Nein-Stimmen → :1
Enthaltungen → :6
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0273
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Abwägungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB).
1. →Die zum Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk vorgebrachten Anregungen, sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit nachstehendem Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll aufgeführt. Das Protokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. →Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :11
Enthaltungen → :2
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0274
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Feststellungsbeschluss
1. →Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
2. →Die Bürgermeisterin wird beauftragt:
a) → die 13. Änderung des FNP gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und
b) → nach Erteilung der Genehmigung den geänderten FNP ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :11
Enthaltungen → :2
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0275
Bebauungsplan Nr. 109 "Solarpark Groß Buckow" - Abwägungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB).
1. →Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 „Solarpark Groß Buckow“ vorgebrachten Anregungen, sowie hierzu eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit nachstehendem Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll aufgeführt. Das Protokoll liegt diesem Beschluss bei.
2. →Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :11
Enthaltungen → :2
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0276
Bebauungsplan Nr. 109 "Solarpark Groß Buckow" - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 109 „Solarpark Groß Buckow“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :14
Nein-Stimmen → :11
Enthaltungen → :2
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0297
Entbehrlichkeit eines Grundstücks
Das nachfolgend genannte Grundstück wird in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt und ist entbehrlich:
Drebkauer Straße (ehemals Stadtbrigade)
Gemarkung Spremberg, Flur 20, Flurstück 210 (7.483 m²)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :26
Nein-Stimmen → :0
Enthaltungen → :0
Befangenheit → :0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0292
Verpachtung einer Sportplatzfläche an den Spremberger SV 1862 e. V. im Sportobjekt Drebkauer Straße
Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschließt, dem Spremberger SV 1862 e. V. die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage gekennzeichnete Sportplatzfläche mit einer Größe von ca. 8000 m² im Sportobjekt Drebkauer Straße (Stadion) ohne Erhebung eines Pachtzinses für eine Dauer von 15 Jahren zu verpachten.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Verein einen Pachtvertrag zur Ausgestaltung des Pachtverhältnisses abzuschließen. In diesem Pachtvertrag sind dem Verein die Mitnutzung des vorhandenen Wasseranschlusses sowie ein Zugang zum vorhandenen Stromanschlusspunkt zu gewähren. Für den Fall einer Nutzungsaufgabe durch den Verein ist für die auf der gepachteten Fläche errichteten Anlagen und Einrichtungen eine Rückbauverpflichtung aufzunehmen. Diese Rückbauverpflichtung erlischt, sofern eine Nachnutzung der durch den Verein errichteten Anlagen und Einrichtungen mit der Stadt vereinbart werden kann. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Zuwegungen für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen der an die Pachtfläche angrenzenden Flächen erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :26
Nein-Stimmen → :0
Enthaltungen → :0
Befangenheit → :0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0265
2. Änderung der Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Stadt Spremberg/Grodk - Änderungsbeschluss -
Die am 23.03.2005 von der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk beschlossene und am 16.04.2005 in Kraft getretene Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) und die Ablösung notwendiger Stellplätze (Stellplatzablösesatzung), zuletzt geändert durch Beschluss G/V/09/0408 vom 23.09.2009, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 26.03.2010 wird gem. § 87 Abs. 4 der BbgBO zum zweiten Mal geändert.
Ziele der Änderung sind:
- →die Anpassung der Satzung an die geänderten Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg,
- →die Berücksichtigung der gesetzlichen Privilegierungen für bestimmte Maßnahmen an bestehenden Gebäuden,
- →die Begrenzung der Stellplatzpflicht bei Wohngebäuden auf maximal einen notwendigen Stellplatz je Wohnung,
- →die Anpassung der Ablösebeträge an die gesetzlichen Vorgaben sowie an die gestiegenen Herstellungs- und Grundstückskosten,
- →die Einführung einer aktuellen, transparenten und lagebezogenen Berechnung der Grunderwerbskosten anhand der amtlichen Bodenrichtwerte,
- →der Wegfall der bisherigen Ablösegebiete und die entsprechende Neunummerierung der Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :26
Nein-Stimmen → :0
Enthaltungen → :0
Befangenheit → :0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0266
1. Änderung Kinderspielplatzsatzung - Änderungsbeschluss -
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die 1. Änderung der unter der Beschlussnummer G/IV/0429 am 22.09.2004 beschlossenen Satzung über die Lage, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze (Kinderspielplatzsatzung) der Stadt Spremberg/Grodk, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 2 vom 04.02.2005.
Ziele der Änderung sind:
- →die Anpassung der Satzung an die geänderten Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung und der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg,
- →die Ermöglichung der Herstellung notwendiger Kinderspielplätze auf einem geeigneten Grundstück in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens,
- →die Sicherstellung der dauerhaften Nutzung und Instandhaltung extern gelegener Kinderspielplätze,
- →die Berücksichtigung der gesetzlichen Privilegierungen für bestimmte Maßnahmen an bestehenden Gebäuden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :26
Nein-Stimmen → :0
Enthaltungen → :0
Befangenheit → :0
einstimmig angenommen
G/VIII/26/0315
Aufhebung des Beschlusses G/VIII/25/0242 "Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes"
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 23.07.2025,
Beschlussnummer G/VIII/25/0242 „Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes“ wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :12
Nein-Stimmen → :10
Enthaltungen → :4
Befangenheit → :0
mehrheitlich angenommen
G/VIII/26/0294
Antrag zur Änderung der Spielplatzsatzung
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Jahr 2017 begonnene Änderung zu der bestehenden Spielplatzsatzung aus dem Jahr 2005 zu Ende zu führen und eine neue Spielplatzsatzung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen → :26
Nein-Stimmen → :0
Enthaltungen → :0
Befangenheit → :0
einstimmig angenommen
Christine Herntier
Bürgermeisterin