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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Schiedsstellen in der Stadt Spremberg/Grodk

Überhänge Äste und liegengebliebenes Obst aus dem Nachbargarten, Streit und Lärm im Haus. Es gibt viele Streitigkeiten, bei denen die Vermittlung durch eine Schiedsperson schon oft die Lösung in festgefahrenen Konfliktsituationen sein kann.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.

Die Zielvorstellung besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Oftmals ist die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung Voraussetzung, um den Rechtsweg zu beschreiten.

Das Schlichtungsverfahren ist durch die Schiedsperson auf Antrag durchzuführen in:

1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie zum Beispiel

vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz, Schmerzensgeld und Herausgabe von Sachen, die Beachtung der Hausordnung, sowie nachbarrechtliche Belange

nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)

2. In Strafsachen wie beispielsweise

Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), Bedrohung, Sachbeschädigung

In der Stadt Spremberg/Grodk gibt es insgesamt 3 Schiedsstellen.

Schiedsstelle I

Frau Conny Rudolph

Tel.: 0157 02202006

Schiedsstelle II

Herr Markus Füller

Tel.: 0172 3036307

Schiedsstelle III

Frau Dr. Ilona Schulz

Tel.: 03563 602223

Weitere Informationen zum Thema und welche Schiedsperson für Sie zuständig ist, finden Sie auf der Internetseite www.spremberg.de