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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Finanzamtes Cottbus über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung

(gemäß § 13 des Bodenschätzungsgesetzes)

Die Ergebnisse der durchgeführten Nachschätzung in der

Gemeinde Spremberg; Gemarkung Spremberg; Flur 42, 43 und 44

werden in der Zeit vom

16.10. bis 15.11.2023

in den Diensträumen des

Finanzamt Cottbus, 03050 Cottbus, Vom-Stein-Straße 29 Haus 5, Zimmer Nr. 1.17

während der Sprechstunden

Mo., Di., Do., Fr.

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Di. zusätzlich

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr offengelegt.

Mi.

geschlossen

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse offengelegt sind.

Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der 15.12.2023.

Bei Einlegung des Einspruchs soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.

Cottbus, 21.08.2023

gez. Wrede
Die Vorsteherin
des Finanzamts Cottbus