Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einreichung von Anträgen zur Sonntagsöffnung im Jahr 2025

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) ermöglicht gemäß § 5 Abs. 1 aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Sonntagsöffnung für das Zuständigkeitsgebiet.

Diese Tage werden durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festgesetzt. Eine Öffnung am Karfreitag, am Oster- und Pfingstsonntag,

am Volkstrauertag, Totensonntag, am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag darf nicht zugelassen werden.

Unter Beachtung dieser gesetzlichen Anforderungen sind Anträge von Gewerbe-treibenden mit Angabe des besonderen Ereignisses, weshalb die Sonntagsöffnung beantragt wird, bis zum 15.11.2024 schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen:

Stadtverwaltung Spremberg/Grodk

Fachbereich 32.1

Am Markt 1

03130 Spremberg/Grodk