Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.10.2024 folgende 17. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg beschlossen:
Die seit dem 01.01.2008 geltende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg vom 12.12.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 23 vom 21.12.2007) in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 11.10.2023 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 14 vom 27.10.2023) wird wie folgt geändert:
Der § 4 dieser Satzung (Gebührenhöhe) erhält folgende neue Fassung:
„Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst beträgt je Frontmeter jährlich in der
| Reinigungsklasse | €/Frontmeter |
| 1 | 2,65 |
| 2 | ---- |
| 3 | 1,13 |
| 4 | 0,96 |
| 5A | 0,40 |
| 5B | 0,40 |
| 6 | 0,00 |
„
Der § 11 Absatz 1 dieser Satzung (Inkrafttreten) erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die 17. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg tritt am 01.01.2025 in Kraft.“
Spremberg, den 10.10.2024