Gegenstand G/VIII/24/0063 - Eilentscheidung
Mittelumsetzung für überplanmäßige Investitionsauszahlung nach § 70 BbgKVerf
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 85.000,- € für die Fassadensanierung der Kita Kollerberg. Die überplanmäßigen Auszahlungen werden im Wege einer Mittelumsetzung in gleicher Höhe vom Produktkonto 21622.7851060 in das Produktkonto 51121.7851000 bereitgestellt.
Spremberg/Grodk, den 25.07.2024
Franke | Herntier |
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung | Bürgermeisterin |
Gegenstand G/VIII/24/0071
Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg - 8. Änderung - Abwägungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB
| Gegenstand G/VIII/24/0072 | ||
| Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg - 8. Änderung - Feststellungsbeschluss | ||
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt. | |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, | |
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| a) | die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und |
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| b) | nach Erteilung der Genehmigung den geänderten Flächennutzungsplan ortsüblich bekannt zu machen. |
Gegenstand G/VIII/24/0075
15. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg (StrRSSpb)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg (StrRSSpb).
Gegenstand G/VIII/24/0076
17. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg (StrRGebSSpb)
Gegenstand G/VIII/24/0077
4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)
Gegenstand G/VIII/24/0080
Mietzinsfreie Vermietung Erdgeschoss im Objekt "Alte Schule Schwarze Pumpe/Carna Plumpa", Clara-Zetkin-Straße 6, 8, 10
Die Vereine Se mimi e. V. sowie der Pumpsche Carneval Verein e. V. (PCC) werden von der Zahlung einer Kaltmiete bei der Anmietung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Objektes „Alte Schule Schwarze Pumpe/Carna Plumpa“, Clara-Zetkin-Straße 6, 8, 10 in 03130 Spremberg/Grodk OT Schwarze Pumpe/Carna Plumpa und dessen Außenanlagen befreit. Die anteiligen Betriebskosten sind von den Vereinen zu übernehmen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen.
Gegenstand G/VIII/24/0088
Festlegung zur Zahlung eines zusätzlichen nicht zweckgebundenen Ertragszuschusses an die Spremberger Kino und Kultur GmbH (SKK) für das Jahr 2024
Die Stadt Spremberg/Grodk gewährt der SKK Spremberger Kino und Kultur GmbH einen zusätzlichen nicht zweckgebundenen Zuschuss von maximal 60.000 Euro für das Geschäftsjahr 2024, um ihre nach dem Gesellschaftszweck obliegenden Aufgaben erfüllen zu können.
Der Ertragszuschuss muss durch den Geschäftsführer bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Der Geschäftsführer hat anhand von Ist-Zahlen, welche nichtöffentlich sind, den Zuschussbedarf gegenüber der Verwaltung zu belegen bzw. zu begründen. Anderweitige Hilfen/Fördermöglichkeiten sind von ihm vorrangig in Anspruch zu nehmen bzw. geltend zu machen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Zuschuss entsprechend des begründeten Fehlbedarfs zu bescheiden und an die SKK auszuzahlen.
Begründungen hierzu erfolgen, soweit erforderlich, im Ausschuss Finanzen und Rechnungsprüfung (AFRP) nicht öffentlich.
Gegenstand G/VIII/24/0089
Festlegung zur Zahlung eines nicht zweckgebundenen Ertragszuschusses an die Spremberger Kino und Kultur GmbH (SKK) für die Jahre 2025 und 2026
Die Stadt Spremberg/Grodk gewährt der SKK Spremberger Kino und Kultur GmbH (SKK) für
das Geschäftsjahr 2025 einen nicht zweckgebundenen Ertragszuschuss von maximal 517.000 EUR und für das Geschäftsjahr 2026 einen nicht zweckgebundenen Ertragszuschuss von maximal 570.00 EUR, um ihre nach dem Gesellschaftszweck obliegenden Aufgaben erfüllen zu können. Diese Beträge stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. erforderlich werdenden Genehmigung des noch einzubringenden und zu beschließenden Haushaltes 2025/2026 durch die Kommunalaufsicht.
Der Ertragszuschuss muss durch den Geschäftsführer bei der Stadtverwaltung beantragt werden.
Dies kann quartalsweise erfolgen. Der Geschäftsführer hat anhand von Ist-Zahlen, welche nichtöffentlich sind, den Zuschussbedarf gegenüber der Verwaltung zu belegen bzw. zu begründen. Anderweitige Hilfen/Fördermöglichkeiten sind von ihm vorrangig in Anspruch zu nehmen bzw. geltend zu machen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Zuschuss entsprechend des begründeten Bedarfs zu bescheiden und an die SKK auszuzahlen.
Berichterstattungen über die Höhe des Zuschusses erfolgen einmal jährlich nach Abschluss des dritten Quartals in der darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung. Begründungen hierzu erfolgen, soweit erforderlich, im Ausschuss Finanzen und Rechnungsprüfung (AFRP) nicht öffentlich.
Gegenstand G/VIII/24/0101-1
Fortführung des Förderprogramms "Demokratie Leben!" in dem Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2032
Die Stadt Spremberg/Grodk bewirbt sich innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ um die Fortführung der „Partnerschaft für Demokratie“ in dem dritten Förderzeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2032
Die Stadt Spremberg/Grodk beteiligt sich für die Dauer der Programmteilnahme an den Gesamtkosten der Partnerschaft für Demokratie mit Eigenmitteln in Höhe von bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten. Diese Mittel sind in der jährlichen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die Übertragung der Aufgabenwahrnehmung der Fach- und Koordinierungsstelle erfolgt nach Aufnahme in das Programm im Rahmen einer gesonderten Beschlussfassung.
| Gegenstand G/VIII/24/0109 | |
| Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk und der Wahlen der Ortsbeiräte in den 14 Ortsteilen der Stadt Spremberg/Grodk vom 09. Juni 2024 | |
| 1. | Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk und gegen die Wahlen in den 14 Ortsteilen der Stadt Spremberg/Grodk vom 09. Juni 2024 liegen nicht vor. |
| 2. | Die Wahlen sind gültig. |
Gegenstand G/VIII/24/0112
1. Änderung zum Beschluss G/VIII/24/0056 - Benennung der Mitglieder der Steuerungsgruppe Bürgerhaushalt
Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk benennt auf der Grundlage von § 3 der Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk für die verbleibende Legislatur
folgende weitere Mitglieder der Steuerungsgruppe Bürgerhaushalt:
| Vertreter/in Bürgerschaft auf Vorschlag der Fraktionen | |
| - | Carmen Schimmack |
| Vertreter/in Seniorenbeirat: | |
| - | Marion Rau |
| Vertreter/in Jugendbeirat: | |
| - | Miriam Fischer |
Gegenstand G/VIII/24/0113
1. Änderung des Beschlusses G/VIII/24/0011 - Benennung der sachkundigen Einwohner für die Ausschüsse
Als weiterer sachkundiger Einwohner für den Ausschuss Finanzen und Rechnungsprüfung (AFRP) wird
Herr Roger Preußmann
benannt.
Gegenstand G/VIII/24/0114
Bestellung der Mitglieder und der Stellvertreter für den Seniorenbeirat der Stadt Spemberg/Grodk
Aus dem Seniorenbeirat der Stadt Spremberg/Grodk scheiden aus:
Frau Renate Drichel
Frau Siegrid Fleischer
Frau Jutta Heinze
Für den Seniorenbeirat der Stadt Spremberg/Grodk werden neu benannt:
Frau Petra Koark
Frau Ilona Rakel
Der Seniorenbeirat der Stadt Spremberg/Grodk setzt sich damit aus folgenden Mitgliedern und Stellvertretern zusammen:
| Mitglieder: | Stellvertreter |
| 1. Manuela Fremd | 1. Petra Koark |
| 2. Gisela Pflug | 2. Ilona Rakel |
| 3. Ludwig Scheibner | 3. Brigitte Kowar |
| 4. Ursula Schmidt | 4. Klaus-Dieter Peters |
| 5. Monika Wagschal | |
| 6. Veronika Dubau | |
| 7. Marion Rau | |
| 8. Hans-Joachim Petrick | |
| 9. Elke Friedrich | |
| Gegenstand G/VIII/24/0117 | |
| Einwohnerbefragung der betroffenen Einwohner/innen im Ortsteil Cantdorf/Konopotna und innerhalb der Gemarkungsgrenzen Groß Buckow nach § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Spremberg/Grodk | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Grundlage des Antrages des Ortsbeirates Cantdorf/Konopotna gem. Beschluss G/VIII/24/0060 (Anlage 1) eine Einwohnerbefragung jeweils im Ortsteil Cantdorf/Konopotna und in den bewohnten Gemeindeteilen der an den OT Cantdorf/Konopotna angrenzenden Gemarkung Groß Buckow durchzuführen, um sich ein Meinungsbild dazu abzuholen, ob der Ortsteil Cantdorf/Konopotna um die Gemarkung Groß Buckow erweitert werden soll. |
| 2. | Die Fragestellung der Einwohnerbefragung lautet: „Soll der Ortsteil Cantdorf/Konopotna um die Gemarkung Groß Buckow erweitert werden? Ja / Nein“. |
| 3. | Die Frist zur Einreichung der Antworten auf die Einwohnerbefragung soll einen Monat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einwohnerfrage im Amtsblatt betragen. |
| 4. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diese Einwohnerbefragung in enger Abstimmung mit dem OBR Cantdorf/Konopotna durchzuführen. |
| Gegenstand G/VIII/24/0118 | |
| Mehrbelastungsausgleich Schulschwimmen Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e. V. wegen Schwimmhallenschließung | |
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: | |
| 1. | Die Stadt Spremberg/Grodk gewährt dem Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V. (ASF) für die Umsetzung des im Schulkonzept der ASF-Grundschule „Lausitzer Haus des Lernens“ verankerten Schulschwimmunterrichtes für die Klassenstufen 1 und 2 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 100 % der entstehenden Fahrkosten zur Schwimmhalle nach Weißwasser. |
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| Dem Antrag vom 01.07.2024 (siehe Anlage) wird vollumfänglich entsprochen. |
| 2. | Die Auszahlung für die durch den Antragsteller verauslagten Kosten erfolgt im Erstattungsverfahren nach Rechnungslegung gegenüber der Stadt Spremberg/Grodk. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V. zu regeln und einmal jährlich nach Abschluss eines Jahres im BKSS über die tatsächlich gewährten Mehrbelastungsausgleiche zu berichten. |
| 4. | Sofern für die nächsten Schuljahre gleichlautende Anträge durch das Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V. gestellt werden, werden diese Anträge analog der unter den Punkten 1 bis 3 beschlossenen Verfahrensweise behandelt, so dass keine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Diese Regelung gilt längstens für die Dauer der Schwimmhallenschließung der Schwimmhalle in Spremberg/Grodk. |