Seit dem 01.07.2024 gilt im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung.
Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse, die sogenannten Rasselisten, vollständig ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40-Regelung aufgehoben. Damit entfällt seit dem 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.
Neu ist, dass eine kostenpflichtige Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der 8. Woche verpflichtend ist. Das heißt, alle Hunde, ob klein oder groß, sind kostenpflichtig in der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen und müssen mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet sein.
Die Anzeige kostet mindestens 15,00 € und erfolgt zusammen mit der Anmeldung eines neuen Hundes zur Hundesteuer.
Alle bisherigen Hundehalterinnen und –halter, deren Hund älter als 8 Wochen ist und noch nicht in der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet wurde, sind verpflichtet diese Anzeige bis zum 1. Februar 2025 nachholen.
Der örtlichen Ordnungsbehörde sind die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und die Personalien der Halterin oder des Halters mitzuteilen.
Für Besuchshunde gelten ab dem Beginn des Aufenthaltes im Land Brandenburg die allgemeinen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden, zur Leinenpflicht und zum Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot.
Neu ist außerdem die landesweite Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen.
Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro sanktioniert werden.
Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird durch die Mitarbeiter des Fachbereiches Bürgerservice regelmäßig kontrolliert. Hinweise auf mögliche Verstöße werden konsequent verfolgt.
Das Anmeldeformular steht Ihnen online auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk (www.spremberg.de) zur Verfügung. Gerne können Sie die Anmeldung auch persönlich im Rathaus der Stadt Spremberg/Grodk, Am Markt 1 oder im Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk, Bahnhofstraße 1, vornehmen.
Ausführlichere Informationen zu den Regelungen der neuen Hundehalterverordnung erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unter: https://mik.brandenburg.de.
Die Stadt Spremberg/Grodk bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter sich mit den neuen Regelungen der Hundehalterverordnung vertraut zu machen.