Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die seit dem 01.01.2021 geltende Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) vom 27.10.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 14 vom 12.11.2021) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 09.10.2024 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 12 vom 25.10.2024) wird wie folgt geändert:

1.

Der § 5 Absatz 1 dieser Satzung (Umlagesatz) erhält folgende neue Fassung:

„1) Die Umlage für die im Verbandsgebiet des Gewässerverbandes Spree-Neiße gelegenen Grundstücke beträgt kalenderjährlich ab dem Veranlagungsjahr 2025 für die nach § 4 dieser Satzung ermittelte Grundstücksfläche

a)

für den Vorteilsgebietstyp 1 (VGT1) – Siedlungs- und Verkehrsfläche

= 0,00239273 €/m²,

b)

für den Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) – Landwirtschaft

= 0,00126873 €/m²,

c)

für den Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) – Waldflächen

= 0,00070673 €/m².“

2.

Der § 5 Absatz 2 dieser Satzung (Umlagesatz) erhält folgende neue Fassung:

„1) Die Umlage für die im Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland-Calau“ gelegenen Grundstücke beträgt kalenderjährlich ab dem Veranlagungsjahr 2025 für die nach § 4 dieser Satzung ermittelte Grundstücksfläche

a)

für den Vorteilsgebietstyp 1 (VGT1) – Siedlungs- und Verkehrsfläche

= 0,00395665 €/m²,

b)

für den Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) – Landwirtschaft

= 0,00205667 €/m²,

c)

für den Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) – Waldflächen

= 0,00110678 €/m².“

2.

Der § 5 Absatz 3 dieser Satzung (Umlagesatz) erhält folgende neue Fassung:

„3) Die Umlage für die im Verbandsgebiet des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz gelegenen Grundstücke beträgt kalenderjährlich ab dem Veranlagungsjahr 2025 für die nach § 4 dieser Satzung ermittelte Grundstücksfläche

a)

für den Vorteilsgebietstyp 1 (VGT1) – Siedlungs- und Verkehrsfläche

= 0,00363374 €/m²,

b)

für den Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) – Landwirtschaft

= 0,00189099 €/m²,

c)

für den Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) – Waldflächen

= 0,00101965 €/m².“

Artikel 2

In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Der § 7 dieser Satzung erhält folgende neue Fassung:

„1) Die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

2) Soweit eine Umlageschuld/Gebührenpflicht nach dem bisherigen Recht entstanden ist, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Umlageschuld/Gebührenpflicht gegolten haben.“

Spremberg, den 16.10.2025

Christine Herntier
Bürgermeisterin