Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2025 folgende 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg beschlossen:
Die seit dem 01.01.2008 geltende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg vom 12.12.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 23 vom 21.12.2007) in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 09.10.2024 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 12 vom 25.10.2024) wird wie folgt geändert:
Der § 4 dieser Satzung (Gebührenhöhe) erhält folgende neue Fassung:
„Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst beträgt je Frontmeter jährlich in der
| Reinigungsklasse | €/Frontmeter |
| 1 | 2,76 |
| 2 | ---- |
| 3 | 1,19 |
| 4 | 1,02 |
| 5A | 0,44 |
| 5B | 0,44 |
| 6 | 0,00 |
„
Der § 11 Absatz 1 dieser Satzung (Inkrafttreten) erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg tritt am 01.01.2026 in Kraft.“
Spremberg, den 16.10.2025