Gegenstand G/VIII/25/0235
Werbeanlagensatzungen und Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg/Grodk
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Satzung über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung der Stadt Spremberg/Grodk (Werbeanlagensatzung) vom 05.07.2000 sowie
die Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über eine besondere Erlaubnispflicht für Werbeanlagen (Werbeanlagenerlaubnissatzung) vom 08.02.2005
auf seine Aktualität im Hinblick die gesetzlichen Regelungen, die Genehmigungspflichten und die Formen der Werbeanlagen zu überprüfen und zur weiteren Beratung entsprechende Änderungssatzungen auszuarbeiten.
Gegenstand G/VIII/25/0250
1. Änderung des Beschlusses G/VII/20/0223
Änderung von:
Mehrgenerationenhaus „Kita Grünschnäbel“ Spremberg/Grodk – Volkssolidarität
Slamener Höhe 17
03130 Spremberg/Grodk
in:
Mehrgenerationenhaus Spremberg/Grodk – Volkssolidarität
Georgenstr. 37
03130 Spremberg/Grodk
Alle weiteren Inhalte bleiben weiterhin bestehen.
Diese Änderung gilt rückwirkend ab 04.09.2023.
Gegenstand G/VIII/25/0256
Fortführung der Zuschussgewährung zu den Betriebskosten für das Objekt Albert-Schweitzer-Haus (Offener Jugendtreff und Spremberger Tafel) in der Gartenstraße, unter der Trägerschaft des Albert-Schweitzer-Familienwerkes Brandenburg e. V. für die Jahre 2026 - 2030
| 1. | Der Betriebskostenzuschuss der Stadt Spremberg/Grodk für die Einrichtungen des Albert-Schweitzer-Familienwerkes Bbg. e.V.: Offener Jugendtreff und Spremberger Tafel im Albert-Schweitzer-Haus in der Gartenstraße beantragt ab 2026 für die Dauer von 5 Jahren maximal jährlich 13.000,- €. Darüber hinausgehende Betriebskosten hat der Träger zu übernehmen. |
| 2. | Der Beschluss G/VII/20/0229 der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 09.09.2020 (Anlage 1) wird mit Wirkung zum 31.12.2025 aufgehoben. |
| 3. | Die genannten Festlegungen sind zum Bestandteil einer weiterführenden Vereinbarung der Stadt Spremberg/Grodk und dem Albert-Schweitzer-Familienwerk Bbg. e.V. zu treffen. In diesem sind die Zahlungsmodalitäten zu regeln. |
Gegenstand G/VIII/25/0267
Beschluss zur Vorbereitung einer Ergänzung zur Umgestaltung des Georgenbergs
Die Stadtverwaltung Spremberg wird beauftragt, gem. § 54 Abs 1 BbgKVerf bis zur Sitzung des ABOS am 03.11.2025 für nachfolgende Vorhaben qualifizierte Beschlussvorlagen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzubereiten:
| 1. | Das Gedenken der Opfergruppen des Objektes „Hürden überwinden“ ist gestalterisch im/am heutigen ODF Denkmal zu integrieren. Damit soll ein zentraler Gedenkort für alle Opfergruppen von Krieg, Gewalt und Diktatur geschaffen werden. |
| 2. | Errichtung eines Gedenksteines für im Ausland gefallene oder verstorbene Bundeswehrsoldaten aus Südbrandenburg. |
| In Verbindung damit ein Gedenken an alle im Einsatz verstorbenen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW, medizinischer Dienst. |
| 3. | Die Stadt verpflichtet sich zur Erhaltung und Instandsetzung der letzten noch verbliebenen Erbbegräbnisstätten am Rande der deutschen Kriegsgräberstätte. |
Gegenstand G/VIII/25/0270
Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk - 17. Änderung - Erweiterung Änderungsbereich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 01.06.2022 den Aufstellungsbeschluss G/VII/22/0071 zur 17. Änderung des am 03.03.2021 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossenen und am 14.05.2021 wirksam gewordenen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk gefasst (Lage im Stadtgebiet siehe Anlage 1 und Änderungsbereich siehe Anlage 2). Das Änderungsverfahren wird in Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgK-Verf) im umfassenden Verfahren durchgeführt.
Das Änderungsverfahren soll auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 108 „Gewerbegebiet An der alten Ziegelei“ erweitert werden, dessen Aufstellung beschlossen ist (siehe Anlage 3). Planungsziel ist die Darstellung eines Teiles der gewerblichen Baufläche an der Straße „An der alten Ziegelei“ als Wald.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gegenstand G/VIII/25/0273
18. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg/Grodk (StrRGebSSpb)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg/Grodk (StrRGebSSpb) gemäß Anlage. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung billigt die dazugehörige Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026. |
Gegenstand G/VIII/25/0274
5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung). |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung billigt die Umlagekalkulation für das Veranlagungsjahr 2025. |
Gegenstand G/VIII/25/0282
Umwidmung einer Sozialarbeiterstelle zur Stärkung der Sozialarbeit an Schule an der BOS
Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschließt folgende befristete Umwidmung einer Sozialarbeiterstelle:
Träger: Albert-Schweitzer Familienwerk Brandenburg e. V.
| Stelle (aktuell) / | Stellanteile | Umwidmung: | Stellanteile |
| JC Graustein/Syjk und aufsuchende Jugendarbeit | 0,75 VzE | Aufsuchende Jugendarbeit und JC Graustein/Syjk | 0,5 VzE |
| Sozialarbeit an Schule Lausitzer Haus des Lernens (0,25 VzE) | 0,25 VzE | Sozialarbeit an Schule Lausitzer Haus des Lernens (0,25 VzE) | 0,25 VzE |
|
| Sozialarbeit an Schule Berufsorientierte Oberschule (BOS) | 0,25 VzE |
| Summe: | 1 VzE |
| 1VzE |
| Finanzierung: | 100 % Stadt Spremberg/Grodk |
| 100 % Stadt Spremberg/Grodk |
Die Befristung der Umwidmung der Stelle gilt bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus der BOS und dem vollständigen Rückzug aller SuS an den Standort Wirthstraße.
Gegenstand G/VIII/25/0290
Entbehrlichkeit eines Grundstücks
Das nachfolgend genannte Grundstück wird in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben benötigt und ist überwiegend entbehrlich:
Heinrichstraße 12
Gemarkung Spremberg, Flur 27, Flurstück 107/8 (5.835 m²)
Gegenstand G/VIII/25/0294
Bestätigung der Mitglieder im Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Spremberg/Grodk
Mit Wirkung vom 15.10.2025 werden folgende Mitglieder im Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Spremberg/Grodk bestätigt:
1. Annatheresa Lehmann
2. Miriam Fischer
3. Leyla Altemirova
4. Vitaliy Kolysnyk
5. Eddie Matk
6. Alice Matk
7. Emma Voigt
Gegenstand G/VIII/25/0298
Gründung einer Tochtergesellschaft der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung einer 100%igen Tochtergesellschaft der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH mit dem Namen „Energie Perle Spremberg (Lausitz) GmbH“. Die Bürgermeisterin wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH der Gründung einer 100 %igen Tochtergesellschaft mit der Firmierung „Energie Perle Spremberg (Lausitz) GmbH“ zuzustimmen. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH über die in der Anlage 2 beigefügte Änderung des bestehenden Gesellschaftsvertrages der Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH zu beschließen. |