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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung und die öffentliche Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 120 „Färberquartier“

Anlage 1: Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 120 „Färberquartier“ im Stadtgebiet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen in der Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, für das Gebiet „Färberquartier“ einen Bebauungsplan Nr. 120 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich im Innenstadtbereich der Stadt Spremberg/Grodk zwischen Schloßstraße, Schloßbezirk und Bahnhofstraße (siehe Anlage 1).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 120 „Färberquartier“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung während der Veröffentlichungsfrist

vom 09.11.2026 bis einschließlich 09.12.2026

im Internet

-

auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/

und

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auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Stadtverwaltung Spremberg/Grodk

Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses

Am Markt 2

03130 Spremberg/Grodk

während folgender Dienstzeiten:

Mo.

7.30 bis 13.30 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 13.30 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk eingereicht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

 

Christine Herntier
Bürgermeisterin