Gegenstand G/VII/23/0291
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Schwimmverein Spremberg 1921 e. V.
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschließt, dem Schwimmverein Spremberg 1921 e. V. einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 12.320,- Euro als Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten von 15.400,- Euro für die Absicherung des Trainingsbetriebes für die Kader- und Perspektivkadernachwuchsschwimmer*innen in Vorbereitung auf die diesjährigen Kurzbahnlandesmeisterschaften im November 2023 zu gewähren. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die inhaltliche Ausgestaltung der Zuschussgewährung durch einen Fördermittelbescheid vorzunehmen. |
Gegenstand G/VII/23/0298
Sanierung der Schwimmhalle
| 1. | Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk G/VI/16/0377 |
| „Grundsatzbeschluss zur Verfahrensweise Schwimmhalle“ vom 14.12.2016 wird aufgehoben. |
| 2. | Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk G/VII/21/0109 „Ersatzneubau der Schwimmhalle am Alexander Puschkin-Platz“ vom 26.05.2021 wird aufgehoben. |
| 3. | Die bestehende Schwimmhalle wird nach Möglichkeit entsprechend der gemäß Stadtverordnetenbeschluss G/VII/22/0268 vom 05.10.2022 beschlossenen Ausstattungsmerkmale der Schwimmhalle, baulich, technisch und energetisch saniert, wobei eine Erweiterung des bestehen-den Gebäudes ausschließlich für die technischen Anlagen vorgesehen werden kann, wenn dies erforderlich ist. Dabei stellen die Ausstattungsmerkmale die Rahmenparameter für den Planungs-auftrag dar. Eine entsprechende Planung (LP 1 - 4) ist auf den Weg zu bringen und ein den förderrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechender Sanierungsvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zur Entscheidung vorzulegen. Die wirtschaftlichste Variante soll dabei die Entscheidungsgrundlage bilden. Eine Umsetzung der Maßnahme im Rahmen eines ÖPP- Verfahrens wird nicht weiter verfolgt. |
| 4. | Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk billigt die Beteiligung der Stadt Spremberg/Grodk am Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit der Einreichung einer Projektskizze für die Maßnahme „Sanierung der Schwimmhalle Spremberg/Grodk“ zum 15.09.2023. |
| 5. | Aufgrund des nicht vorhersehbaren Komplettausfalls der Schwimmhalle sind für die Finanzierung der Planungsleistungen und der sich anschließenden Gesamtmaßnahme die erforderlichen haushalterischen Voraussetzungen vorzubereiten. Für damit in Verbindung stehende erforderliche Mittelumsetzungen wird die Kämmerin ermächtigt, über die Wertgrenze von 25.000,- Euro hinausgehende Anträge zu genehmigen. Diese sind zeitnah den Stadtverordneten zur Kenntnis zu geben. |