Nach § 8 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (GVBl I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2024 (GVBl. I Nr. 6), wird mit Wirkung zum 29.11.2024 die Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Wiesenweg“ eingezogen.
Die Teilfläche befindet sich in der Gemarkung Spremberg/Grodk, Flur 40, Flurstück 291, mit einer Fläche von ca. 838 m².
Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um westlich gelegene Erschließungsflächen für die ehemalige Bebauung Wiesenweg 34 - 42. Aufgrund des Rückbaus hat diese Verkehrsfläche ihre Bedeutung verloren.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt während der Dienststunden im Sachgebiet Hoch- und Tiefbau der Stadtverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Widmung dieser Fläche als Verkehrsfläche erfolgte per Gesetz, durch die Art der Nutzung bereits vor dem 03.10.1990.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Spremberg, Sachgebiet Hoch- und Tiefbau, Am Markt 2, in 03130 Spremberg einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Monatsfrist bei der Stadt Spremberg/Grodk eingegangen ist.
Spremberg, den 29. Okt. 2024
i. V. Kulik | |
Christine Herntier | |
Bürgermeisterin | (Siegel) |