Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
| • | den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum, |
| • | den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) |
| • | die Nutzungsänderung von Wohnraum |
per Post an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de.
Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Die Erhebungsbögen zur Bauabgangsstatistik sind im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Spremberg/Grodk, im Bürgerhaus, Am Markt 2, Dachgeschoss, Zimmer 02.00.14, zu erhalten. Die Ausgabe erfolgt bis 06.03.2026 während der Sprechzeiten.