Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i.V.m. § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV)
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - öffentlicher Teil vom 05.09.2023:
Beschluss Nr. ZV/III/23/172a zum Gegenstand: Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe stellt gemäß Verbandssatzung § 9 Pkt. 4 den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe in der vorliegenden Form (Anlage) fest.
Die Verbandsversammlung beschließt, den Jahresgewinn i.H.v. 798.677,05 € in eine zweckgebundene Rücklage nach § 11 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung einzustellen.
Beschluss Nr. ZV/III/23/173 zum Gegenstand: Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2022
Die Verbandsversammlung beschließt den Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Form.
Beschluss Nr. ZV/III/23/174 zum Gegenstand: Entlastung des Verbandsvorstehers für das Geschäftsjahr 2022
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe entlastet den Verbandsvorsteher für das Geschäftsjahr 2022.
Beschluss Nr. ZV/III/23/175 zum Gegenstand: Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß Eigenbetriebsverordnung § 29 schlägt der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe dem Landkreis Spree-Neiße als Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe die hsp GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Selkamp 14, 44287 Dortmund vor.
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - nichtöffentlicher Teil vom 05.09.2023:
Beschluss Nr. ZV/III/23/176 zum Gegenstand: Aufhebung des Beschlusses Nr. ZV/III/23/170 zur Weiterberechnung einer anteiligen Pacht
Beschluss Nr. ZV/III/23/177 zum Gegenstand: Weiterberechnung einer anteiligen Pacht
In der Zeit vom 30.10.2023 – 13.11.2023
| Montag, Mittwoch, Donnerstag von | 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag von | 9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag von | 9:00 – 12:00 Uhr |
liegt der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 nebst Prüfungsvermerk sowie der Beteiligungsbericht über das Geschäftsjahr 2022 in der ASG Spremberg GmbH, Bürogebäude, An der Heide/Straße A-Mitte in 03130 Spremberg zu jedermanns Einsichtnahme aus.